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Heimatzeitung der Gemeinde Staufenberg
Ausgabe 7/2025
Öffentliche und amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche und amtliche Bekanntmachungen

Abbildung: Untersuchungsraum für die Kartierungen

Durchführung von Kartierungsarbeiten zwischen dem 24. Februar und 31. Oktober 2025

Als Übertragungsnetzbetreiber ist die TenneT TSO GmbH in der Region verantwortlich für den Betrieb und bedarfsgerechten Ausbau des Stromnetzes und der Umspannwerke auf der Höchstspannungsebene. TenneT führt im Rahmen der Vorbereitung des Genehmigungsverfahrens für den Neubau eines Umspannwerks und der damit einhergehenden Trassenverschwenkung erste Vorarbeiten durch. Zunächst sind Kartierungen geplant.

Ab dem 24. Februar 2025 werden durch die Kartierungen Landschafts- und Artengruppen in einem definierten Gebiet auf sogenannten Datenkarten erfasst, so dass die Lebensräume hinsichtlich ihrer Bedeutung für den Naturhaushalt und Artenschutz bewertet werden können. Dies bedingt die konkrete Überprüfung auf den vom Untersuchungsraum betroffenen Grundstücken. Die dafür notwendigen Begehungen erfolgen je nach Vegetationszeit und Witterungsbedingungen. Ziel der Kartierungsarbeiten ist die Gewinnung von Erkenntnissen zum Umweltschutz, die anschließend zur möglichst umweltverträglichen Planung des Projekts genutzt werden.

Beauftragtes Unternehmen

Die Kartierungsarbeiten werden von dem Umweltplanungsbüro IHB GmbH Ingenieurdienstleistungen (IHB) im Auftrag der TenneT TSO GmbH vorgenommen. Dafür ist es erforderlich, dass die Beauftragten Grundstücke betreten sowie wald- und landwirtschaftliche Wege des geplanten Projektraumes befahren können. Für Ihr Verständnis möchten wir uns bedanken. Die Firma IHB kann sich durch ein entsprechendes Schreiben ausweisen.

Art und Umfang der Katierungen

Für die Kartierungen müssen nicht nur landwirtschaftliche, private und öffentliche Wege begangen, sondern in Einzelfällen auch private Grundstücke betreten werden. Der zeitliche Umfang der einzelnen Kartierungen ist artspezifisch und dauert zwischen 15 Minuten und mehreren Stunden am Tag und in der Nacht. Teilweise müssen die Kartierungen wiederholt werden oder verschiedene Kartierungen können jeweils in zeitlichem Abstand zueinander stattfinden. Das heißt: Es ist möglich, dass auf einzelnen Flurstücken im Untersuchungsraum nur ein Teil dieser Kartierungen durchgeführt oder dass die Grundstücke mehrfach betreten werden müssen.

Konkret finden die folgenden Kartierungsarbeiten statt:

  • Erfassung Höhlenbäume (bis April 2025)
  • Xylobionte Käfer Struckturkartierung (bis April 2025)
  • Erfassung Horstbäume inkl. Nachkontrolle (bis Juni 2025)
  • Biotoptypenkartierung (bis Juli 2025)
  • Erfassung der Avifauna und ihrer Brutreviere (bis Juli 2025)
  • Erfassung von Amphibien und ihrer Habitate (bis Oktober 2025)
  • Erfassung von Reptilien und ihrer Habitate (bis September 2025)

Die Liste der Flurstücke können Sie auf der Website der Gemeinde Staufenberg sowie der Projektwebsite TenneTs unter dem folgenden Link einsehen:

https://www.tennet.eu/de/projekte/netzverstaerkung-landesbergen-borken

In der Abbildung können Sie den gesamten Untersuchungsraum einsehen.

Ort und Zeit der geplanten Arbeiten

Der zeitliche Ablauf der Kartierungen orientiert sich an den Lebenszyklen der Flora und Fauna und hängt auch von äußeren Umständen wie der Witterung ab. Dieser kann sich daher kurzfristig ändern. Zu beachten ist, dass nicht alle Flurstücke innerhalb des Untersuchungsraums von jeder Kartierung betroffen sind. Vielmehr finden auf den einzelnen Flurstücken für den dort speziell vorgefundenen Lebensraumstyp angepasste Kartierungen statt.

Rechtliche Grundlage

Die Berechtigung zur Durchführung der Vorarbeiten ergibt sich aus § 44 Absatz 1 des Energiewirtschatsgesetzes (EnWG). Nach § 44 Abs. 1 EnWG sind Eigentümer oder Nutzungsberechtigte der betroffenen Grundstücke verpflichtet, die zur Vorbereitung der Planung des Vorhabens notwendigen Vermessungen, Boden- und Grundwasseruntersuchungen sowie sonstige Vorarbeiten durch den Träger des Vorhabens oder von ihm Beauftragten zu dulden. Mit einer ortsüblichen Bekanntmachung werden den Eigentümern und sonstigen Nutzungsberechtigten die Vorarbeiten als Maßnahme gemäß § 44 Absatz 2 EnWG mitgeteilt.

Flurschäden können bei den Begehungen nicht entstehen. Es werden keine Maschinen eingesetzt; es handelt sich um Begehungen zu Fuß oder Befahrungen öffentlicher, privater und landwirtschaftliche Wege mit regulären Pkw. Sollte es dennoch zu Schäden kommen, werden diese durch TenneT reguliert oder ggfls. in voller Höhe entschädigt. Wir bitten in solchen Fällen um Benachrichtigung.

Kontakt

Bei Fragen zum Projekt oder zu den geplanten Maßnahmen wenden Sie sich bitte an:

Dr. Marco Bräuer

Regionaler Koordinator Stakeholdermanagement, Hessen

Telefon: 0177 347 38 96, E-Mail: marco.braeuer@tennet.eu