Abbildung: Untersuchungsraum für die Kartierungen
Als Übertragungsnetzbetreiber ist die TenneT TSO GmbH in der Region verantwortlich für den Betrieb und bedarfsgerechten Ausbau des Stromnetzes und der Umspannwerke auf der Höchstspannungsebene. TenneT führt im Rahmen der Vorbereitung des Genehmigungsverfahrens für den Neubau eines Umspannwerks und der damit einhergehenden Trassenverschwenkung erste Vorarbeiten durch. Zunächst sind Kartierungen geplant.
Ab dem 24. Februar 2025 werden durch die Kartierungen Landschafts- und Artengruppen in einem definierten Gebiet auf sogenannten Datenkarten erfasst, so dass die Lebensräume hinsichtlich ihrer Bedeutung für den Naturhaushalt und Artenschutz bewertet werden können. Dies bedingt die konkrete Überprüfung auf den vom Untersuchungsraum betroffenen Grundstücken. Die dafür notwendigen Begehungen erfolgen je nach Vegetationszeit und Witterungsbedingungen. Ziel der Kartierungsarbeiten ist die Gewinnung von Erkenntnissen zum Umweltschutz, die anschließend zur möglichst umweltverträglichen Planung des Projekts genutzt werden.
Die Kartierungsarbeiten werden von dem Umweltplanungsbüro IHB GmbH Ingenieurdienstleistungen (IHB) im Auftrag der TenneT TSO GmbH vorgenommen. Dafür ist es erforderlich, dass die Beauftragten Grundstücke betreten sowie wald- und landwirtschaftliche Wege des geplanten Projektraumes befahren können. Für Ihr Verständnis möchten wir uns bedanken. Die Firma IHB kann sich durch ein entsprechendes Schreiben ausweisen.
Für die Kartierungen müssen nicht nur landwirtschaftliche, private und öffentliche Wege begangen, sondern in Einzelfällen auch private Grundstücke betreten werden. Der zeitliche Umfang der einzelnen Kartierungen ist artspezifisch und dauert zwischen 15 Minuten und mehreren Stunden am Tag und in der Nacht. Teilweise müssen die Kartierungen wiederholt werden oder verschiedene Kartierungen können jeweils in zeitlichem Abstand zueinander stattfinden. Das heißt: Es ist möglich, dass auf einzelnen Flurstücken im Untersuchungsraum nur ein Teil dieser Kartierungen durchgeführt oder dass die Grundstücke mehrfach betreten werden müssen.
Konkret finden die folgenden Kartierungsarbeiten statt:
Die Liste der Flurstücke können Sie auf der Website der Gemeinde Staufenberg sowie der Projektwebsite TenneTs unter dem folgenden Link einsehen:
https://www.tennet.eu/de/projekte/netzverstaerkung-landesbergen-borken
In der Abbildung können Sie den gesamten Untersuchungsraum einsehen.
Der zeitliche Ablauf der Kartierungen orientiert sich an den Lebenszyklen der Flora und Fauna und hängt auch von äußeren Umständen wie der Witterung ab. Dieser kann sich daher kurzfristig ändern. Zu beachten ist, dass nicht alle Flurstücke innerhalb des Untersuchungsraums von jeder Kartierung betroffen sind. Vielmehr finden auf den einzelnen Flurstücken für den dort speziell vorgefundenen Lebensraumstyp angepasste Kartierungen statt.
Die Berechtigung zur Durchführung der Vorarbeiten ergibt sich aus § 44 Absatz 1 des Energiewirtschatsgesetzes (EnWG). Nach § 44 Abs. 1 EnWG sind Eigentümer oder Nutzungsberechtigte der betroffenen Grundstücke verpflichtet, die zur Vorbereitung der Planung des Vorhabens notwendigen Vermessungen, Boden- und Grundwasseruntersuchungen sowie sonstige Vorarbeiten durch den Träger des Vorhabens oder von ihm Beauftragten zu dulden. Mit einer ortsüblichen Bekanntmachung werden den Eigentümern und sonstigen Nutzungsberechtigten die Vorarbeiten als Maßnahme gemäß § 44 Absatz 2 EnWG mitgeteilt.
Flurschäden können bei den Begehungen nicht entstehen. Es werden keine Maschinen eingesetzt; es handelt sich um Begehungen zu Fuß oder Befahrungen öffentlicher, privater und landwirtschaftliche Wege mit regulären Pkw. Sollte es dennoch zu Schäden kommen, werden diese durch TenneT reguliert oder ggfls. in voller Höhe entschädigt. Wir bitten in solchen Fällen um Benachrichtigung.
Bei Fragen zum Projekt oder zu den geplanten Maßnahmen wenden Sie sich bitte an:
Dr. Marco Bräuer
Regionaler Koordinator Stakeholdermanagement, Hessen
Telefon: 0177 347 38 96, E-Mail: marco.braeuer@tennet.eu