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Heimatzeitung der Gemeinde Staufenberg
Ausgabe 8/2025
Unsere Jubilare
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Unsere Jubilare

In der Zeit vom 22.02.2025 bis 28.02.2025 haben folgende Bürgerinnen und Bürger Geburtstag

22.02.2025

Herr Werner Schäfer, Im Boden 3,

Landwehrhagen 85. Geburtstag

Frau Jutta Dehnhardt, Ingelheimstr. 4,

Nienhagen 76. Geburtstag

Herr Günter Mund, Unterer Siedlungsweg 9,

Speele 74. Geburtstag

23.02.2025

Frau Brigitte Sennhenn, In der Aue 9,

Uschlag 75. Geburtstag

Herr Dieter Stieg, Jahnstr. 19,

Landwehrhagen 71. Geburtstag

24.02.2025

Frau Christa Witzel, Wiesenweg 1,

Dahlheim 84. Geburtstag

Frau Brigitte Beer, Hinter den Höfen 10,

Lutterberg 73. Geburtstag

Herr Norbert Trube, Am Mühlenberg 1,

Uschlag 72. Geburtstag

Herr Horst Landgräfe, Hintergasse 6,

Uschlag 71. Geburtstag

25.02.2025

Herr Dr. Jochen Godt, Steinbergstr. 8,

Nienhagen 71. Geburtstag

26.02.2025

Frau Brunhilde Gundlach, Kiefernstr. 4,

Uschlag 73. Geburtstag

Frau Gudrun Altenburg, Zum Turnplatz 2,

Sichelnstein 71. Geburtstag

Frau Elvira Kosch, Breslauer Str. 1,

Uschlag 70. Geburtstag

27.02.2025

Herr Georg Grimm, Hauptstr. 13,

Spiekershausen 82. Geburtstag

Herr Walter Scholz, Unterer Siedlungsweg 3,

Speele 77. Geburtstag

Herr Volker Wiegand, Kaufunger Waldstr. 15,

Escherode 71. Geburtstag

28.02.2025

Frau Karin Fröhlich, Herrenwiese 16,

Uschlag 84. Geburtstag

Frau Christa Krüger, Im Kreuzsiegen 12,

Spiekershausen 78. Geburtstag

Frau Doris Trautsch, Ritterstr. 5,

Sichelnstein 72. Geburtstag

Die Gemeinde Staufenberg gratuliert allen Bürgerinnen und Bürgern, die in dieser Woche feiern, insbesondere den vorstehend genannten älteren Einwohnern und wünscht ihnen weiterhin alles Gute.

Bernd Grebenstein, Bürgermeister

Datenschutz und Veröffentlichung

Die Gemeinde Staufenberg veröffentlicht regelmäßig Ehe- und Altersjubiläen von Einwohnerinnen und Einwohnern im Mitteilungsblatt der Gemeinde Staufenberg.

Einwohnerinnen und Einwohner, die eine Veröffentlichung nicht wünschen, können über das Bürgerbüro der Gemeinde Staufenberg eine Übermittlungssperre einrichten lassen. Die Übermittlungssperre muss spätestens vier Wochen vor Erscheinen der betreffenden Ausgabe vorliegen.