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Twistetaler Nachrichten
Ausgabe 11/2026
Aus dem Rathaus wird berichtet
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Aus dem Rathaus wird berichtet

über die 30. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Twistetal

am Montag, 23.02.2026, um 20:00 Uhr

im Gemeinschaftsraum der Mehrzweckhalle Twiste

Beginn: 20:00 Uhr

Ende: 20:45 Uhr

Anwesend:

Rolf Jäger

Frank Bitter

Albert Brand

Ilka Deutschendorf

Reinhard Deutschendorf

Manfred Emde

Marcel Fingerhut

Jörn Genz

Heiko Griesel

Kai Krummel

Günter Lindenborn

Jörg Marpe

Patrick Paul

Stefanie Rape

Rolf Rauschkolb

Franziska Rößner

Helmtraud Schneider

Manfred Schneider

Daniel Spratte

Gitte Striepen

Marc Wäscher

Heinrich Wilhelmi

Friedrich Vogel

Friederike Becker

Günter Becker

Dieter Drebes

Elke Fortak

Rüdiger Höhle

Otto Paul

Siegbert Wandrach

Schriftführer: Marion Leyhe

weiterhin anwesend: Frau Heike Saure, WLZ13 Zuschauer

es fehlt entschuldigt: Gemeindevertreter Christoph Dietzel

Um 20:00 Uhr eröffnet der Vorsitzende der Gemeindevertretung Rolf Jäger die Sitzung der Gemeindevertretung und begrüßt die Anwesenden. Er stellt die Beschlussfähigkeit fest und fragt, ob Einwände gegen die Einladung und die Tagesordnung vom 12.02.2026 bestehen.

Gegen die Einladung und die Tagesordnung werden keine Einwände erhoben.

Da zum Tagesordnungspunkt „Grundstücksangelegenheiten“ keine Wortmeldungen gewünscht sind, kann hierüber öffentlich abgestimmt werden.

Die Reihenfolge der Tagesordnungspunkte „III. Verschiedenes“ und „IV. Grundstücksangelegenheiten“ wird getauscht.

Tagesordnung

I. Mitteilungen des Gemeindevorstandes

1. Glasfaserausbau

Parallel zur Fa. Goetel haben sich 16 Kommunen zusammengeschlossen und lassen ein Gutachten über geförderten Ausbau erstellen, damit es weiter gehen kann.

2. Neubau Grundschule

Die Änderung des Bebauungsplanes ist TOP 1 der heutigen Sitzung.

3. Gewerbegebiet Berndorf

Mit dem Baubeginn ist im Sommer 2026 zu rechnen.

4. Ehrenamtlicher Inklusionsbeauftragter der Gemeinde Twistetal

Herr Dieter Hoffmann wird sich in der Gemeindevertretersitzung am 22.06.2026 vorstellen.

5. Umgehungsstraßen

Für Twiste ist die Planung abgeschlossen, aber naturschutzrechtliche Gegebenheiten machen weitere Planungen erforderlich. Die Maßnahme verschiebt sich voraussichtlich bis 2029.

Berndorf ist im Bundesverkehrswegeplan enthalten, Planungen finden noch nicht statt. Das Pkw-Aufkommen hat sich auf ca. 15.000 Pkw pro Tag erhöht.

6. Schredderplatz

Der Vertrag über Kostenübernahmen wurde mit 79 % (KBN) : 21 % (Gemeinde Twistetal) ausgehandelt.

7. Greentrails

Da ab März 2026 das Rodungsverbot gemäß Naturschutz in Kraft tritt, verschiebt sich die Eröffnung auf 2027.

8. Wohnung im DGH Gembeck

Der bisherige Mieter ist Ende Januar 2026 aus der Wohnung ausgezogen.

9. Haushalt 2026

Der Haushalt 2026 wurde vom Landkreis Waldeck-Frankenberg schriftlich genehmigt.

10. Pfarrhaus/Grundschule Twiste

Es haben sich zwei Interessenten für den Kauf der Immobilie gemeldet. Vorab ist die Gemeinde durch das Kirchenkreisamt über den Sachstand zu unterrichten.

11. Kita Berndorf

Die entstandenen Mehrkosten in Höhe von 10.000,-- € für den Ausbau werden von der Kirche übernommen.

12. Wahlplakatierung zur Kommunalwahl 2026

Bürgermeister Friedrich Vogel verliest eine Anordnung über die Wahlplakatierung und setzt die Anzahl auf 40 Plakate für Gesamt-Twistetal pro Partei fest.

Die Anordnung ist diesem Protokoll als Anlage beigefügt und gilt ab dem 23.02.2026.

II. Beschlussfassung

Punkt 1:

Areal Stukenhof;

hier: aktueller Sachstand

35/2026

Die Gemeindevertretung nimmt die Informationen zum aktuellen Sachstand zur Kenntnis.

Punkt 2:

Bauleitplanung der Gemeinde Twistetal - 16. Änderung des Flächennutzungsplans und Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 12 „Grundschule Twistetal“, Ortsteil Berndorf

Beratung und Beschlussfassung über

1. die Einleitung der Verfahren gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zur 16. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Twistetal und Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 12 „Grundschule Twistetal“, Ortsteil Berndorf (Einleitungs- und Aufstellungsbeschluss),

2. die Durchführung der Verfahren nach §§ 3 und 4 BauGB und

3. die Übertragung von Verfahrensschritten an Dritte gemäß § 4b BauGB

36/2026

Beschluss:

Die Gemeindevertretung fasst die folgende Beschlüsse:

Zu Ziffer 1:

Beratung und Beschlussfassung über die Einleitung der Verfahren gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zur 16. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Twistetal und Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 12 „Grundschule Twistetal“, Ortsteil Berndorf (Einleitungs- und Aufstellungsbeschluss)

Die Gemeindevertretung beschließt

I.

die Einleitung des Verfahrens zur 16. Änderung des Flächennutzungsplans im Ortsteil Berndorf gemäß § 2 Abs. 1 BauGB (Einleitungsbeschluss).

II.

die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 12 „Grundschule Twistetal“, Ortsteil Berndorf, gemäß § 2 Abs. 1 BauGB (Aufstellungsbeschluss).

III.

die Aufstellung und Änderung der Bauleitpläne im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB. Der räumliche Geltungsbereich ergibt sich aus dem anliegenden Plan, welcher Bestandteil dieses Beschlusses ist.

Zu Ziffer 2:

Beratung und Beschlussfassung über die Durchführung der Verfahren nach §§ 3 und 4 BauGB

Die Gemeindevertretung beschließt die Anwendung des zweistufigen Regelverfahrens gemäß §§ 3 und 4 BauGB zur Änderung des Flächennutzungsplans im Ortsteil Berndorf sowie zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 12 „Grundschule Berndorf“.

Zu Ziffer 3:

Beratung und Beschlussfassung über die Übertragung von Verfahrensschritten an Dritte gemäß § 4b BauGB

Die Gemeindevertretung beschließt die Übertragung der Vorbereitung und Durchführung einzelner Verfahrensschritte nach den §§ 2a bis 4a BauGB auf das Planungsbüro Bioline, Lichtenfels-Dalwigksthal, gemäß § 4b BauGB.

Beratungsergebnis:

21 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 1 Stimmenthaltung(en)

Punkt 3:

Bauleitplanung der Gemeinde Twistetal

17. Änderung des Flächennutzungsplans und Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 13 „Photovoltaik Freiflächenanlage Matzenhöhe/Gembecker Pfad“, Gemarkung Twiste

Beratung und Beschlussfassung über

1. die Einleitung der Verfahren gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zur 17. Änderung des Flächennutzungsplans und Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 13 „Photovoltaik Freiflächenanlage - Matzenhöhe/Gembecker Pfad“, Gemarkung Twiste (Einleitungs- und Aufstellungsbeschluss),

2. die Durchführung der Verfahren nach §§ 3 und 4 BauGB und

3. die Übertragung von Verfahrensschritten an Dritte gemäß § 4b BauGB

37/2026

Gemeindevertreter Frank Bitter und Gemeindevertreter Rolf Rauschkolb verlassen gem. § 25 HGO - Widerstreit der Interessen - zu diesem Tagesordnungspunkt den Sitzungsraum.

Beschluss:

Die Gemeindevertretung fasst folgenden Beschlüsse:

Zu Ziffer 1:

Beratung und Beschlussfassung über die Einleitung der Verfahren gemäß § 2 Abs. 1 BauGB zur 17. Änderung des Flächennutzungsplans und Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 13 „Photovoltaik-Freiflächenanlage - Matzenhöhe/Gembecker Pfad“, Gemarkung Twiste (Einleitungs- und Aufstellungsbeschluss)

Die Gemeindevertretung beschließt:

I. die Einleitung des Verfahrens zur 17. Änderung des Flächennutzungsplans in der Gemarkung Twiste gemäß § 2 Abs. 1 BauGB (Einleitungsbeschluss).

II. die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 13 „Photovoltaik-Freiflächenanlage - Matzenhöhe/Gembecker Pfad“, Gemarkung Twiste, gemäß § 2 Abs. 1 BauGB (Aufstellungsbeschluss).

III. die Aufstellung und Änderung der Bauleitpläne im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB. Der räumliche Geltungsbereich ergibt sich aus dem anliegenden Plan, welcher Bestandteil dieses Beschlusses ist.

IV. Die Verwaltung wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen.

Zu Ziffer 2:

Beratung und Beschlussfassung über die Durchführung der Verfahren nach §§ 3 und 4 BauGB

Die Gemeindevertretung beschließt die Anwendung des zweistufigen Regelverfahrens gemäß §§ 3 und 4 BauGB zur 17. Änderung des Flächennutzungsplans sowie zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 13 „Photovoltaik-Freiflächenanlage - Matzenhöhe/Gembecker Pfad“.

Zu Ziffer 3:

Beratung und Beschlussfassung über die Übertragung von Verfahrensschritten an Dritte gemäß § 4b BauGB

Die Gemeindevertretung beschließt

die Übertragung der Vorbereitung und Durchführung einzelner Verfahrensschritte nach den §§ 2a bis 4a BauGB auf das Planungsbüro Bioline, Lichtenfels-Dalwigksthal, gemäß § 4b BauGB.

Beratungsergebnis:

14 Ja-Stimme(n), 5 Gegenstimme(n), 1 Stimmenthaltung(en)

Punkt 4:

Bauleitplanung der Gemeinde Twistetal

Änderung des Flächennutzungsplans „Sondergebiet PV-Freiflächenanlage Mühlhausen“ der Gemeinde Twistetal und Aufstellung des Bebauungsplanes „Sondergebiet PV-Freiflächenanlage Mühlhausen“, Gemarkung Mühlhausen Beratung und Beschlussfassung über

1. den Umgang mit den eingegangenen Stellungnahmen

2. die Entwürfe der Bauleitpläne (Entwurfsbeschluss) und

3. die Durchführung des weiteren Verfahrens nach Baugesetzbuch (Offenlegungsbeschluss)

38/2026

Beschluss:

Die Gemeindevertretung fasst die folgenden Beschlüsse:

Zu Ziffer 1:

Beratung und Beschlussfassung über den Umgang mit den eingegangenen Stellungnahmen

Die Gemeindevertretung beschließt die in der Anlage 1 und 2 befindlichen Beschlussempfehlungen zu den im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen mit Hinweisen und Anregungen als Stellungnahmen der Gemeinde Twistetal und somit als Abwägung im Sinne des § 1 Abs. 7 BauGB.

Zu Ziffer 2:

Beratung und Beschlussfassung über Entwürfe der Bauleitpläne (Entwurfsbeschluss)

Die Gemeindevertretung beschließt, die überarbeiteten Vorentwürfe zu den Bauleitplänen als Entwurf festzustellen und zu billigen. Die Änderung des Flächennutzungsplanes erhält fortan die Bezeichnung „18. Änderung des Flächennutzungsplanes“. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan wird unter der Bezeichnung „Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 14 - Sondergebiet PV-Freiflächenanlage Mühlhausen“ weitergeführt.

Zu Ziffer 3:

Beratung und Beschlussfassung über die Durchführung des weiteren Verfahrens nach Baugesetzbuch (Offenlegungsbeschluss)

Die Gemeindevertretung beschließt, die Entwürfe der Bauleitpläne in der Fassung vom 09.01.2026 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Der genaue Zeitraum und Ort der Auslegung sind ortsüblich bekanntzumachen. Mit der öffentlichen Auslegung sind die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen. Der Gemeindevorstand wird beauftragt, die notwendigen Bekanntmachungen und Benachrichtigungen durchzuführen.

Beratungsergebnis:

17 Ja-Stimme(n), 4 Gegenstimme(n), 1 Stimmenthaltung(en)

Punkt 5:

Zustimmungserklärung im Grenzbereinigungsverfahren zur Baumaßnahme L 3297 (Um- und Ausbau sowie Neubau eines kombinierten Radwegs)

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt, der von der Hessischen Landgesellschaft mbH vorgelegten Zustimmungserklärung nach den §§ 1 und 2 des Grenzbereinigungsgesetzes im Zusammenhang mit dem Grenzbereinigungsverfahren zum Um- und Ausbau der Landesstraße L 3297 sowie dem Neubau des kombinierten Radwegs zuzustimmen. Die Gemeindevertretung beauftragt den Gemeindevorstand, die Zustimmungserklärung rechtsverbindlich zu unterzeichnen und an die Hessische Landgesellschaft mbH zurückzusenden.

Beratungsergebnis:

22 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)

III. Verschiedenes

Gemeindevertreter Heiko Griesel regt für das Frühjahr 2026 eine Einladung für alle Bürger zu einer Infoveranstaltung zum Thema „Erneuerbare Energien“ an.

Um 20:45 Uhr schließt der Vorsitzende der Gemeindevertretung die Sitzung und bedankt sich für die gute Zusammenarbeit.

Im Anschluss an die letzte Sitzung dieser Legislaturperiode wird ein Gruppenfoto gemacht.

Der Vorsitzende
Schriftführerin
der Gemeindevertretung
Marion Leyhe
Rolf Jäger