Herr Rolf Ledebuhr, 34477 Twistetal, hat auf sein Mandat als Erster Beigeordneter im Gemeindevorstand der Gemeinde Twistetal gem. § 33 (1) Ziffer 1 Kommunalwahlgesetz (KWG) verzichtet.
Gemäß § 34 des KWG rückt der nächste noch nicht berufene Bewerber des Wahlvorschlages - SPD/FDP/WGT - an die Stelle des ausgeschiedenen Mitgliedes.
Ich stelle fest, dass Herr Günter Becker, wohnhaft in Twistetal-Mühlhausen, in den Gemeindevorstand der Gemeinde Twistetal nachrückt.
Gegen diese Feststellung kann jeder Wahlberechtigte des Wahlbezirkes Twistetal binnen zwei Wochen, vom Tage dieser Bekanntmachung an gerechnet, Einspruch erheben.
Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Gemeindewahlleiter einzureichen.