Herr Günter Becker, 34477 Twistetal, hat auf sein Mandat als Mitglied in der Gemeindevertretung Twistetal gem. § 33 (1) Ziffer 1 Kommunalwahlgesetz (KWG) verzichtet.
Gemäß § 34 des KWG rückt der nächste noch nicht berufene Bewerber des Wahlvorschlages - SPD/FDP/WGT - an die Stelle des ausgeschiedenen Mitgliedes.
Ich stelle fest, dass Herr Daniel Spratte, wohnhaft in Twistetal-Berndorf, in die Gemeindevertretung Twistetal nachrückt.
Gegen diese Feststellung kann jeder Wahlberechtigte des Wahlbezirkes Twistetal binnen zwei Wochen, vom Tage dieser Bekanntmachung an gerechnet, Einspruch erheben.
Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Gemeindewahlleiter einzureichen.