Herr Hendrik Wilke, 34477 Twistetal, hat zum 01.04.2025 sein Mandat als Mitglied in der Gemeindevertretung Twistetal gem. § 33 (1) Ziffer 1 Kommunalwahlgesetz (KWG) niedergelegt.
Gemäß § 34 des KWG rückt der nächste noch nicht berufene Bewerber des Wahlvorschlages - Wählergemeinschaft Twistetal - an die Stelle des ausgeschiedenen Mitgliedes.
Ich stelle fest, dass Frau Helmtraud Schneider, wohnhaft in Twistetal-Ober-Waroldern, in die Gemeindevertretung Twistetal nachrückt.
Gegen diese Feststellung kann jeder Wahlberechtigte des Wahlbezirkes Twistetal binnen zwei Wochen, vom Tage dieser Bekanntmachung an gerechnet, Einspruch erheben.
Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Gemeindewahlleiter einzureichen.