Frau Gitte Striepen, 34477 Twistetal, hat auf ihr Mandat als Mitglied in der Gemeindevertretung Twistetal gem. § 33 (1) Ziffer 1 Kommunalwahlgesetz (KWG) verzichtet.
Gemäß § 34 des KWG rückt der nächste noch nicht berufene Bewerber des Wahlvorschlages - Christlich Demokratische Union Deutschlands - an die Stelle des ausgeschiedenen Mitgliedes.
Ich stelle fest, dass Herr Frank Bitter, wohnhaft in Twistetal-Twiste, in die Gemeindevertretung Twistetal nachrückt.
Gegen diese Feststellung kann jeder Wahlberechtigte des Wahlbezirkes Twistetal binnen zwei Wochen, vom Tage dieser Bekanntmachung an gerechnet, Einspruch erheben.
Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Gemeindewahlleiter einzureichen.