Herr Kai Wäscher, 34477 Twistetal-Berndorf, hat auf sein Mandat als Mitglied im Ortsbeirat Twistetal-Berndorf gemäß § 33 (1) Ziffer 1 Kommunalwahlgesetz (KWG) verzichtet.
Gemäß § 34 des KWG rückt der nächste noch nicht berufene Bewerber des Wahlvorschlages - Gemeinsam für Berndorf (GfB) - an die Stelle des ausgeschiedenen Mitgliedes.
Ich stelle fest, dass Frau Sabine Casper, wohnhaft in Twistetal-Berndorf, in den Ortsbeirat Twistetal-Berndorf nachrückt.
Gegen diese Feststellung kann jeder Wahlberechtigte des Wahlbezirkes Twistetal binnen zwei Wochen, vom Tage dieser Bekanntmachung an gerechnet, Einspruch erheben.
Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Gemeindewahlleiter einzureichen.