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Twistetaler Nachrichten
Ausgabe 2/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung der Gemeinde Twistetal:

Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 11 „Sondergebiet Photovoltaik“ und damit zusammenhängende 15. Änderung des Flächennutzungsplans

Hier: Veröffentlichung gem. § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB und Abstimmung mit Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Twistetal hat in seiner Sitzung am 15.12.2025 dem Entwurf des Bebauungsplans Nr. 11 „Sondergebiet Photovoltaik“ einschließlich der Entwurfsbegründung nebst Umweltbericht sowie dem Entwurf der 15. Änderung des Flächennutzungsplans nebst Entwurfsbegründung und Umweltbericht zugestimmt und für beide Bauleitpläne die Veröffentlichung gemäß § 3 (2) BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Ziele und Zwecke der Planung:

Die Bundesregierung hat mit dem Ausstieg aus der Atomenergie und dem schrittweisen Rückbau fossiler Energieträger die Energiewende in Deutschland auf den Weg gebracht. Grundlage hierfür ist ein breiter gesellschaftlicher Konsens, dass die Energieversorgung zukünftig klimaneutral, nachhaltig und weitgehend auf erneuerbaren Energien beruhen muss. Photovoltaik spielt dabei eine zentrale Rolle, da sie technisch ausgereift, ökologisch verträglich und auch in mitteleuropäischen Breitengraden wirtschaftlich effizient einsetzbar ist.

Der weltweite Klimawandel sowie die in Deutschland gesetzlich verankerten Verpflichtungen zum Klimaschutz (§ 2 Bundes-Klimaschutzgesetz – KSG) und zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels erfordern einen beschleunigten Ausbau erneuerbarer Energien. Die Senkung der Treibhausgasemissionen ist dabei eine nationale wie europäische Kernaufgabe, die zunehmend auch auf kommunaler Ebene umgesetzt wird.

Photovoltaikanlagen zählen zu den leistungsfähigsten Technologien im Rahmen der Energiewende. Das seit dem Jahr 2000 bestehende und mehrfach novellierte Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) unterstützt ihre Errichtung durch Vergütungs- und Marktintegrationsmechanismen. Mit den Novellen der Jahre 2022 und 2023 wurde die Nutzung erneuerbarer Energien rechtlich als „überragendes öffentliches Interesse“ und als „Dienst der öffentlichen Sicherheit“ eingestuft (§ 2 EEG). Dies verleiht Projekten im Bereich der Photovoltaik eine besondere rechtliche Priorität.

PV-Freiflächenanlagen sind seit der BauGB Novelle 2023 in einem Abstand von 200m entlang von Autobahnen und Schienenwegen im Außenbereich privilegierte Vorhaben. Bei anderen Standorten ist für die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit von PV-Anlagen im Außenbereich weiterhin grundsätzlich eine gemeindliche Bauleitplanung erforderlich.

Die WI Energy Entwicklungs GmbH aus Kehring beabsichtigt daher in der Gemarkung Nieder-Waroldern, Gemeinde Twistetal eine Photovoltaik-Freiflächenanlage (PVA) zu errichten.

Das Plangebiet liegt gemäß Regionalplan Nordhessen 2009 bzw. Teilregionalplan Energie Nordhessen 2017 vollständig innerhalb eines Vorranggebiets für Landwirtschaft. Das geplante Photovoltaik-Vorhaben stellte daher zunächst einen Zielverstoß dar. Für die Umsetzung war eine Zielabweichung nach § 8 (2) Hessisches Landesplanungsgesetz (HLPG) erforderlich. Nach entsprechender Prüfung im landesplanerischen Verfahren wurde diese Abweichung für das Plangebiet in der Gemarkung Nieder-Waroldern, Gemeinde Twistetal, vom zuständigen Zentralausschuss im Mai 2025 zugelassen. Ein Zielverstoß liegt somit nicht mehr vor, so dass die Bauleitplanverfahren fortgesetzt werden können.

Das Plangebiet des Bebauungsplans besteht aus einem Eingriffs- und einem Ausgleichsbebauungsplan. Der Eingriffsbebauungsplan umfasst vollständig die Flurstücke 22, 31, 32/1 und 32/2 der Flur 4 in der Gemarkung Nieder-Waroldern und teilweise das Flurstück 123 (Wirtschaftsweg) der Flur 4 in der Gemarkung Nieder-Waroldern mit einer Flächengröße von ca. 10,57 ha.

Der Ausgleichsbebauungsplan besteht aus CEF-Maßnahmenflächen für die Feldlerche (Alauda arvensis) und hat eine Größe von ca. 4,4 ha. Das Plangebiet der planexternen CEF-Maßnahmenflächen befindet sich in den Gemarkungen Nieder-Waroldern und Elleringhausen und liegt in einer Entfernung von etwa 500 bis 1.000 m Luftlinie nördlich des Geltungsbereichs des Eingriffsbebauungsplans. Die Maßnahmenflächen befinden sich innerhalb der folgenden Flurstücke: Flurstück 55, Flur 4, Gemarkung Nieder-Waroldern, Flurstück 4 und 5, Flur 11, Gemarkung Elleringhausen.

Die Abgrenzungen der Plangebiete sind aus den Übersichtskarten am Ende der Bekanntmachung ersichtlich.

Beteiligungsverfahren:

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB werden der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 11 „Sondergebiet Photovoltaik“ und der Entwurf der 15. Änderung des Flächennutzungsplanes jeweils nebst Begründungen, Umweltberichten sowie vorliegenden Fachgutachten und umweltrelevanten Informationen in der Zeit

vom 13.01.2026 bis einschließlich 13.02.2026

auf der Internetseite der Planungsgruppe Puche unter

https://pg-puche.de/beteiligungsverfahren-bauleitplanung/

sowie auf der Homepage der Gemeinde Twistetal veröffentlicht.

Zusätzlich liegen die Unterlagen im Rathaus der Gemeinde Twistetal, Hüfte 7, 34477 Twistetal in der vorgenannten Zeit für jede Person zur Einsicht während der Dienststunden öffentlich aus. Während der Veröffentlichungs-/Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen sowie Stellungnahmen abgeben.

Stellungnahmen sollen bevorzugt per E-mail an das Planungsbüro Puche GmbH unter info@pg-puche.de abgegeben werden, das das Planverfahren koordiniert. Schriftliche Stellungnahmen können auch der Gemeinde Twistetal unter der o.g. Adresse oder dem Planungsbüro Puche GmbH, Häuserstraße 1, 37154 Northeim zugesandt werden.

Zur selben Zeit werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 und die Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB beteiligt.

Nach dieser o.g. Frist abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan und die Änderung des Flächennutzungsplanes unberücksichtigt bleiben.

Ferner wird darauf hingewiesen, dass beim Flächennutzungsplan eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Folgende umweltrelevante Informationen nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB sind verfügbar und können eingesehen werden:

  • Umweltberichte (zum Bebauungsplan und zur FNP-Änderung):

o

Auseinandersetzung mit den Schutzgütern Tiere und Pflanzen, Artenschutz (Vögel und Fledermäuse), Boden, Wasser, Klima/Klimaschutz/Klimaanpassung/Luft, Mensch, Kultur- und sonstige Sachgüter

o

Aussagen zur Anfälligkeit des Vorhabens für schwere Unfälle und Katastrophen, zur Vermeidung von Emissionen sowie zum sachgerechten Umgang mit Abfällen und Abwässern, zur Nutzung erneuerbarer Energien sowie zur sparsamen und effizienten Nutzung von Energie

o

Aussagen zur naturschutzrechtlichen Eingriffs-Ausgleichsregelung beim Bebauungsplan

o

Aussagen zu geplanten Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich erheblich nachteiliger Umweltauswirkungen

o

Aussagen zu externen Ausgleichsflächen für die Feldlerche (Alauda arvensis)

  • Blendgutachten mit Aussagen zu Blendwirkungen der Photovoltaikanlage auf umliegende Gebäude und die Landesstraße L 3083 (Schutzgut Mensch).
  • Bodenkundlich-agrarische Stellungnahme mit Aussagen zur Beschaffenheit der Böden, der Bodenverhältnisse und Prüfung von Alternativflächen in Vorbehaltsgebieten Landwirtschaft in der Gemarkung Nieder-Waroldern hinsichtlich der Geeignetheit (Schutzgut Boden).
  • Faunabericht und spezielle Artenschutzprüfung mit Aussagen zur Erfassung von Vögeln und Fledermäusen und Aussagen zu Reptilien (Schutzgut Fauna).

Weitere umweltrelevante Informationen in Stellungnahmen aus den frühzeitigen Beteiligungsverfahren:

Schutzgut Tiere

  • Es liegen Hinweise auf potenzielle artenschutzrechtliche Belange vor. Insbesondere wird auf mögliche Betroffenheiten von Fledermäusen aufgrund angrenzender gehölzreicher Strukturen, linearer Landschaftselemente und eines hohen Insektenaufkommens hingewiesen. Weiterhin liegen Hinweise auf Vogelarten nach der Vogelschutzrichtlinie vor, darunter Rotmilan, Schwarzmilan und Rebhuhn. Hinweise betreffen zudem die ökologische Durchgängigkeit für Klein- und Mittelsäuger sowie die mögliche Barrierewirkung von Einzäunungen. Wanderkorridore und funktionale Zusammenhänge angrenzender Lebensräume werden als relevant beschrieben.

Schutzgut Pflanzen

  • Hinweise betreffen die Entwicklung einer geschlossenen Vegetationsdecke unter und zwischen den Photovoltaikmodulen. Es wird die Verwendung standortangepasster Saatgutmischungen empfohlen. Zudem werden Hinweise zur extensiven Bewirtschaftung, zur Begrenzung der Mahdhäufigkeit sowie zum Abtransport des Mahdguts zur Vermeidung von Nährstoffanreicherung gegeben.

Schutzgut Boden

  • Die Planung führt zu einer Inanspruchnahme von ca. 10,49 ha landwirtschaftlicher Nutzfläche. Betroffen sind Ackerflächen mit mittlerer natürlicher Standorteignung und durchschnittlichen Ertragsmesszahlen. Hinweise betreffen die agronomische Bedeutung der Flächen, ihre gute Bewirtschaftbarkeit sowie die temporäre Überdeckung und Versiegelung von Teilflächen. Eine Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung wird als erforderlich benannt.

Schutzgut Wasser

  • An der nördlichen Grenze des Plangebiets verläuft ein oberirdisches Gewässer. Hinweise betreffen die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben zu Gewässerrandstreifen nach Wasserhaushaltsgesetz und Hessischem Wassergesetz, insbesondere die Breite des Gewässerrandstreifens und bestehende Bau- und Anlagenverbote.

Schutzgut Klima und Luft

  • In den Stellungnahmen wird auf positive Auswirkungen der Planung durch die Erzeugung erneuerbarer Energien und die Reduzierung von CO₂-Emissionen hingewiesen.

Schutzgut Landschaft

  • Es wird auf vorhandene landschaftliche Vorbelastungen durch benachbarte Windenergieanlagen und eine Hochspannungsleitung hingewiesen. Zudem liegen Hinweise zur landschaftlichen Wirkung unterschiedlicher Anlagenformen vor.

Schutzgut Fläche

  • Die Planung führt zu einer Umwandlung landwirtschaftlich genutzter Flächen in ein Sondergebiet Photovoltaik. Hinweise betreffen den temporären Charakter der Nutzung sowie die Inanspruchnahme von Flächen, die im Regionalplan als Vorranggebiet für Landwirtschaft festgelegt sind. Es wird angeregt, alternative Standorte und Nutzungsformen zu prüfen.

Wechselwirkungen

  • In den Stellungnahmen wird auf funktionale Zusammenhänge zwischen den Schutzgütern Boden, Wasser, Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt hingewiesen. Insbesondere werden Wechselwirkungen zwischen Feldflur, angrenzenden Gehölzstrukturen, Grünlandflächen und Gewässern beschrieben.
Gemeinde Twistetal, den 09.01.2025
Friedrich Vogel
Bürgermeister