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Twistetaler Nachrichten
Ausgabe 24/2024
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Amtliche Bekanntmachungen

(Kartengrundlage: OpenStreetMap, 2024)

Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung der Gemeinde Twistetal:

Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 11 „Sondergebiet Photovoltaik“ und damit zusammenhängende 15. Änderung des Flächennutzungsplanes

Aufstellungsbeschlüsse gemäß § 2 Abs. 1 BauGB und frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB i. V. m. der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Twistetal hat in ihrer Sitzung am 22.05.2023 das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 11 „Sondergebiet Photovoltaik“ und am 27.05.2024 das Verfahren zur 15. Änderung des Flächennutzungsplanes eingeleitet und die Aufstellungsbeschlüsse gemäß § 2 Abs. 1 BauGB gefasst. Die Aufstellungsbeschlüsse werden hiermit bekanntgemacht.

Ziele und Zwecke der Planung:

Die Bundesregierung hat den Ausstieg aus der Atomenergie beschlossen und damit die von einem breiten gesellschaftlichen Konsens getragene Energiewende in Deutschland eingeleitet. Damit verbunden ist der verstärkte Ausbau der regenerativen Energiequellen. Photovoltaikanlagen (PVA) bieten sich als Anlagen zur Energiegewinnung an und sind auch in hiesigen Breitengraden geeignet.

Zudem lenken der weltweite Klimawandel, einschließlich der in Deutschland rechtlich verankerten Notwendigkeit zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung, sowie das damit verbundene Erfordernis zur Senkung der CO2-Emissionen, den Fokus verstärkt auf die Nutzungsintensivierung der erneuerbaren Energien, zunehmend auch auf kommunaler Ebene.

Mit der Novelle des EEG im Jahre 2022 soll der konsequente Ausbau der erneuerbaren Energien ermöglicht und weiter verstärkt vorangetrieben werden. Die Nutzung der erneuerbaren Energie wurde im EEG fortan als „überragendes öffentliches Interesse“ verankert.

PV-Freiflächenanlagen sind seit der BauGB Novelle 2023 in einem Abstand von 200m entlang von Autobahnen und Schienenwegen im Außenbereich privilegierte Vorhaben. Bei anderen Standorten ist für die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit von PV-Anlagen im Außenbereich weiterhin grundsätzlich eine gemeindliche Bauleitplanung erforderlich.

Die WI Energy Entwicklungs GmbH aus Kehring beabsichtigt daher in der Gemarkung Nieder-Waroldern, Gemeinde Twistetal eine Photovoltaik-Freiflächenanlage (PVA) zu errichten.

Das Plangebiet umfasst vollständig die Flurstücke 22, 31, 32/1 und 32/2 der Flur 4 in der Gemarkung Nieder-Waroldern und teilweise das Flurstück 123 der Flur 4 in der Gemarkung Nieder-Waroldern mit einer Flächengröße von ca. 10,57 ha. Es wird derzeit als landwirtschaftliche Fläche genutzt. Die Fläche ist nicht bebaut und weist kein Großgrün auf. Südlich angrenzend befindet sich Feldgehölze. Im mittleren Bereich verläuft ein Wirtschaftsweg (Flurstück 123), der von Nieder-Waroldern in die Feldmark führt. Dieser trennt die Flächen für die Photovoltaikanlagen räumlich voneinander. Das Flurstück 22 befindet sich südlich des Wirtschaftsweges, die Flurstücke 31, 32/1 und 32/2 befinden sich nördlich des Wirtschaftsweges. Ringsherum schließen sich weitere landwirtschaftlich genutzte Flächen an.

Das Areal befindet sich im planungsrechtlichen Außenbereich gemäß § 35 BauGB. Die Fläche ist im wirksamen Flächennutzungsplan der Gemeinde Twistetal bisher als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Die Flächen grenzen nicht an im Zusammenhang bebaute Ortsteile an und sind bisher unbebaut.

Die Gemeinde Twistetal hat gemäß § 1 (3) BauGB Bauleitpläne aufzustellen bzw. zu ändern, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. Zur Baurechtsetzung ist demnach neben der Bebauungsplanaufstellung auch die Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich.

Das Plangebiet des Bebauungsplanes und der Änderung des Flächennutzungsplanes wird wie folgt umgrenzt:

Gem. § 3 Abs. 1 BauGB werden die Unterlagen des Vorentwurfes zum Bebauungsplan Nr. 11 „Sondergebiet Photovoltaik“ und des Vorentwurfes der 15. Änderung des Flächennutzungsplanes im Internet auf der Homepage der planungsgruppe puche gmbh unter:

https://pg-puche.de/beteiligungsverfahren-bauleitplanung/

in der Zeit vom 18.06.2024 bis einschließlich 19.07.2024

veröffentlicht.

Zusätzlich liegen die Unterlagen im Rathaus der Gemeinde Twistetal, Hüfte 7, 34477 Twistetal in der vorgenannten Zeit für jede Person zur Einsicht während der Dienststunden öffentlich aus. Es besteht im Rathaus die Möglichkeit zur Äußerung und Erörterung. Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen sowie Stellungnahmen abgeben.

Stellungnahmen können auch per email an das beauftragt Planungsbüro Puche unter info@pg-puche.de abgegeben werden, das für die Gemeinde das Planverfahren koordiniert

Zur selben Zeit werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beteiligt. In den Stellungnahmen sollen sich die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange auf ihre Aufgabenbereiche beschränken; sie haben auch Aufschluss über von ihnen beabsichtigte oder bereits eingeleitete Planungen und sonstige Maßnahmen sowie deren zeitliche Abwicklung zu geben, die für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung des Gebietes bedeutsam sein können (§ 4 Abs. 1 BauGB).

Twistetal, den 14.06.2024
Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Twistetal
gez. Stefan Dittmann
Bürgermeister