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Twistetaler Nachrichten
Ausgabe 25/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

Bebauungsplan Nr. 15 „Batteriespeicher Kappelhecke Elleringhausen“

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Twistetal hat am 03.11.2025 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 15 „Batteriespeicher Kappelhecke Elleringhausen“ beschlossen.

Ziel des Bebauungsplanes ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung und den Betrieb eines Batteriespeichers (Battery Energy Storage System – BESS). Mit dem Vorhaben soll ein Beitrag zur Energiespeicherung, Netzstabilisierung sowie zur Integration erneuerbarer Energien und zum Klimaschutz geleistet werden.

Das Plangebiet befindet sich in der Gemarkung Elleringhausen und umfasst eine Fläche von ca. 9,3 ha auf den Flurstücken 7/2 und 1/1 in Flur 20.

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Die Öffentlichkeit soll frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung unterrichtet werden.

Hierzu liegt der Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 15 „Batteriespeicher Kappelhecke Elleringhausen“ in der Zeit

vom 19.06.2026 bis einschließlich 13.07.2026

im Rathaus der Gemeinde Twistetal, Hüfte 7, im Büro des Hauptamtes bei Herrn Sebastian Wurst (1. OG) öffentlich aus. Wir bitten um Terminvereinbarung unter 05695 979919 (Sebastian Wurst) oder unter 05695 979917 (Ilona Nölker).

Zusätzlich werden die Unterlagen auf der Internetseite der Gemeinde Twistetal unter

https://www.twistetal.de/wirtschaft-unternehmen/batteriespeicher-kappelhecke-elleringhausen/

bereitgestellt.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen abgegeben werden, z. B. schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch per E-Mail an:

bauleitplanung-harburg@hpc.ag

Frühzeitige Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB

Parallel zur Beteiligung der Öffentlichkeit werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB unterrichtet und zur Äußerung aufgefordert.

Hinweise
  • Die Planung beinhaltet u. a. ein Sondergebiet „Batteriespeicher“ gemäß § 11 Abs. 2 BauNVO sowie ergänzende Grün- und Ausgleichsflächen.
  • Ein Umweltbericht als Bestandteil der Begründung liegt ebenfalls vor.
  • Die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung vorgebrachten Stellungnahmen werden bei der weiteren Planung berücksichtigt.
Twistetal, den 19.06.2026
Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Twistetal
gez. Friedrich Vogel, Bürgermeister