Aufgrund der §§ 5, 19, 20 und 51 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 7. März 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 1. April 2025 (GVBl. S. 242), und der §§ 1 bis 6a, 10 des Gesetzes über kommunale Abgaben (KAG) in der Fassung vom 24. März 2013 (GVBl. I S. 134), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20. Juli 2023 (GVBl. S. 582), hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Twistetal am 15.09.2025 folgende Tarifordnung beschlossen:
1. Die Gemeinde Twistetal stellt in den Ortsteilen
- Berndorf
- Elleringhausen
- Gembeck
- Mühlhausen
- Nieder-Waroldern
- Ober-Waroldern
- Twiste
die Mehrzweckhallen, Dorfgemeinschaftshäuser und die Festscheune (Scheune Scholla) als
wirtschaftliche, soziale, kulturelle und sportliche öffentliche Einrichtungen zur Verfügung.
2. Diese Einrichtungen dienen insbesondere
§ der Nutzung durch Einwohnerinnen und Einwohner,
§ der Durchführung von Veranstaltungen und Sitzungen der Gemeinde sowie ihrer Organe und Gremien,
§ der Förderung des örtlichen Gemeinschaftslebens.
3. Die Nutzung erfolgt gemäß der geltenden Tarifordnung und Benutzungsbedingungen. Bei privater oder gebührenpflichtiger Nutzung wird ein Mietvertrag durch die Gemeindeverwaltung Twistetal oder die jeweils zuständigen Ortsbeiräte geschlossen.
4. Für die Überlassung der Einrichtungen werden Gebühren nach Maßgabe dieser Tarifordnung erhoben.
Zahlungspflichtig ist die Person oder Organisation, mit der die Gemeinde oder der zuständige Ortsbeirat den Nutzungsvertrag abschließt. Mehrere Vertragspartner haften gesamtschuldnerisch.
1. Die Gebühren gelten einheitlich für alle Nutzergruppen und ergeben sich aus:
a. Tabelle 1: Nutzungsgebühren (inkl. Küchennutzung)
b. Verbrauchsabhängige Nebenkosten (Strom, Wasser, Abwasser - Strom nach jeweils gültigem Arbeitspreis der EWF GmbH, Wasser und Abwasser nach aktuell gültiger Wasserversorgungs- und Entwässerungssatzung der Gemeinde Twistetal)
c. Zusatzleistungen (z. B. Reinigung: 20,-- €/Stunde)
d. Mietkosten für die mobile Medientechnik (z. B. Soundsystem, Mikrofon, Mischpult, Laptop, Beamer) in Höhe von 50,-- €
e. einem Aufschlag von 50 % auf die Kaltmiete für Personen und Organisationen, die ihren Wohnsitz oder Sitz außerhalb von Twistetal haben.
2. Für Veranstaltungen mit Eintrittserhebung und/oder gewerblichem Getränkeverkauf kann bei überdurchschnittlichem Reinigungsaufwand eine pauschale Entschädigung erhoben werden. Die Höhe legt die Gemeindeverwaltung im Einzelfall fest.
3. Bei einer Nutzungsdauer unter 4 Stunden wird die Kaltmiete um 40 % reduziert.
1. Die Benutzungsgebühr wird nach Durchführung der Veranstaltung durch schriftlichen Bescheidder Gemeinde festgesetzt. Der Tag vor dem Nutzungszeitraum ab 14:00 Uhr sowie der darauf-folgende Tag bis 14:00 Uhr gelten als Vor- und Nachbereitungszeit und werden kostenfrei zur Verfügung gestellt.
2. Für die Nutzung wird im Voraus eine Kaution erhoben:
Kaution = Anzahl der gemieteten Tage × Tagessatz × 2
3. Nach ordnungsgemäßer Rückgabe und Prüfung durch die Gemeinde oder dem Ortsbeirat wird die Kaution anteilig zurückerstattet. Die Benutzungsgebühr wird mit der Kaution verrechnet. Ein verbleibender Überschuss wird durch die Gemeindekasse Twistetal ausgezahlt.
Keine Gebühren werden erhoben für
a. Veranstaltungen, Sitzungen und Versammlungen, die die Gemeinde Twistetal und ihre Einrichtungen (z. Gemeindevertretung, Ortsbeiräte, Ausschüsse, Gemeindevorstand, Kommissionen, Fraktionen, Personalrat, Feuerwehrversammlungen, Kindergartenveranstaltungen, kommunale Jugendarbeit) durchführen;
b. Veranstaltungen der örtlichen politischen Parteien und Wählergruppen;
c. Veranstaltungen oder Seniorenbetreuung durch die Gemeinde oder andere soziale Träger mit örtlichem Bezug (Kreis- und Gemeindebereich);
d. Sitzungen der Körperschaften des Landkreis Waldeck-Frankenberg;
e. Benutzung der Einrichtungen für den Übungs- und Trainingsbetrieb örtlicher Vereine und Gruppen nach Maßgabe des Belegungsplanes der Gemeinde;
f. sportliche Veranstaltungen (z. B. Wettkämpfe, Punkt- oder Pokalspiele) ortsansässiger Vereine;
g. Benutzung der Einrichtungen durch örtliche Vereine und Verbände, Parteien und Wählergruppen für Jahreshauptversammlungen oder ähnliche Veranstaltungen (z. B. Kreis-, Bezirks- oder Landesparteitage auf Einladung der örtlichen Gliederung).
h. Veranstaltungen der Kirchen
i. Kinder- und Babybasare mit sozialem oder gemeinnützigem Charakter
1. Die Inanspruchnahme von Sonderregelungen und Härtefallentscheidungen ist schriftlich beim Gemeindevorstand der Gemeinde Twistetal zu beantragen. In besonderen Fällen kann der Gemeindevorstand Erleichterungen gewähren (z. B. Stundung, Erlass).
2. Ermäßigungen bei der Kaltmiete nach Tabelle 1, deren Höhe der Gemeindevorstand festlegt, werden eingeräumt mit der Maßgabe, dass die übrigen Gebühren nach dieser Tarifordnung zu entrichten sind:
a. bei Veranstaltungen von örtlichen Vereinen und örtlichen sonstigen Trägern mit gemeinnützigem Charakter, bei dem der Erlös nachweislich für einen anerkannt gemeinnützigen Zweck verwendet wird;
b. bei Veranstaltungen der Religionsgemeinschaften
c. bei Veranstaltungen von überörtlich anerkannten Verbänden und Organisationen der Vertriebenen, Kriegsopfer, Kriegshinterbliebenen, Kriegs- und Körperbeschädigten, Blinden, der Kriegsgräberfürsorge und Suchtkranken, der Denkmal- und Heimatpflege mit und ohne Eintrittserhebung.
1. Die Nutzung ist schriftlich zu beantragen.
2. Es gelten die Allgemeinen Benutzungsbestimmungen der Gemeinde Twistetal in der jeweils gültigen Fassung
3. Die Reinigung erfolgt grundsätzlich durch von der Gemeinde beauftragte Kräfte.
Diese Ordnung tritt am Tage nach der Beschlussfassung und mit Ihrer Veröffentlichung in Kraft. Gleichzeitig treten frühere Fassungen der Tarifordnung außer Kraft.
Tabelle 1: Nutzungsgebühren (inkl. Küchennutzung) (Euro/Tag)
| Einrichtung | Nutzung gewerblich | Nutzung privat |
| Mehrzweckhalle | 600,00 € | 300,00 € |
| Gemeinschaftsraum | 180,00 € | 130,00 € |
| Dorfgemeinschaftshaus | 180,00 € | 130,00 € |
| Festscheune (Scheune Scholla) | 130,00 € | 110,00 € |