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Twistetaler Nachrichten
Ausgabe 39/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

Satzung für die Bestellung und die Aufgaben eines Inklusionsbeauftragten (m/w/d) der Gemeinde Twistetal

Gemäß § 5 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. S. 142), geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 07.05.2020 (GVBl. Nr. 26, S. 318) sowie Artikel 2 und 3 des Gesetzes vom 11.12.2020 (GVBl. Nr. 65, S. 915), zuletzt geändert zum 01.04.2025 (GVBl. 2025 Nr. 24) hat die Gemeindevertretung am 15.09.2025 die Satzung für die Bestellung und die Aufgaben eines Inklusionsbeauftragten (m/w/d) der Gemeinde Twistetal beschlossen.

PRÄAMBEL

Die im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland festgeschriebenen Rechte von Menschen mit Behinderung sowie die Anforderungen der UN-Behindertenrechts-konvention zu verwirklichen, ist in besonderem Maße auch die Aufgabe jeder Kommune. Ein Inklusionsbeauftragter (m/w/d) für die Gemeinde Twistetal kann als Ansprechpartner für Bürgerinnen und Bürger sowie für Politik und Verwaltung entscheidend dazu beitragen, dieser Aufgabe gerecht zu werden. Das Ziel seiner Tätigkeit soll es sein, die Verwirklichung der gleichberechtigten Teilhabe in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens zu sichern und die Schwierigkeiten der Lebensführung von Menschen mit Behinderung zu beseitigen.

§ 1 Wahl

Der Inklusionsbeauftragte (w/d/m) wird von der Gemeindevertretung der Gemeinde Twistetal aufgrund von Wahlvorschlägen nach den Bestimmungen des §55 HGO gewählt. Wahlvorschläge können nach öffentlicher Ausschreibung, die mindestens auf der Homepage der Gemeinde Twistetal bekannt gemacht wird, eingereicht werden. Die Wahlzeit beträgt 3 Jahre.

Der Inklusionsbeauftragte (m/w/d) sollte direkt oder indirekt Betroffener und sachkundig sein. Es kann nur bestellt werden, wer seinen ständigen Wohnsitz in Twistetal hat.

§ 2 Rechtsstellung

Der Inklusionsbeauftragte (m/w/d) soll die Interessen von Menschen mit Behinderung in allen Lebensbereichen wahrnehmen. Er darf nicht Mitglied eines Ortsbeirates, des Ausländerbeirates, der Gemeindevertretung oder des Gemeindevorstandes sein. Er soll eng mit dem Gemeindevorstand zusammenarbeiten, soweit dies notwendig und möglich ist.

§ 3 Aufgaben

Der Inklusionsbeauftragte (m/w/d) befasst sich insbesondere mit folgenden Aufgaben:

1. Hinwirken darauf, dass in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens gleichwertige Lebensbedingungen für Menschen mit und ohne Behinderung geschaffen werden.

2. Beratung beim barrierefreien Bauen und Wohnen unter Beachtung der hierbei zu berücksichtigenden Vorgaben für öffentliche Gebäude sowie für den privaten Bereich.

3. Unterstützung und Beratung zur Situation Kinder und Jugendlicher mit Behinderungen in Kindertagesstätten und Schulen.

4. Einbringen der Interessen von Menschen mit Behinderung in Verkehrsangelegenheiten, insbesondere im Bereich der Verkehrsplanung.

5. Teilhabe von Menschen mit Behinderung an Kultur-, Sport- und Freizeitangeboten.

6. Abbau von Kommunikationsbarrieren von und zu Menschen mit Behinderungen.

7. Zusammenarbeit und Informationsaustausch mit Vereinen und Verbänden sowie mit ambulanten Hilfsorganisationen (z. B. Sozialstation ...).

8. Vermittlung von Ansprechpartnern bei Beratungsbedarf.

9. Abhalten einer regelmäßigen Sprechstunde zu Fragen von Inklusion und Teilhabe.

10. Vertrauliche Entgegennahme und Bearbeitung von Anliegen und Beschwerden persönlicher Natur.

11. Presse- und Öffentlichkeitsarbeit in Abstimmung mit der Pressestelle der Gemeindeverwaltung.

12. Abgabe eines jährlichen schriftlichen oder mündlichen Tätigkeitsberichts an die Gemeindevertretung mit Einschätzung zur Lage der Menschen mit Behinderung in der Gemeinde Twistetal.

Der Inklusionsbeauftragte (m/w/d) soll die für die Aufgabe notwendige Sach- und Fachkunde pflegen und auf einem aktuellen Stand halten, z. B. durch Teilnahme an Fortbildungen.

§ 4 Mitwirkung

Der Inklusionsbeauftragte (m/w/d) berät den Gemeindevorstand, die Gemeindevertretung sowie die Ausschüsse in allen Fragen, die die Menschen mit Behinderung allgemein betreffen und die zum eigenen Wirkungskreis der Kommune gehören, durch Anregungen, Empfehlungen und Stellungnahmen, sowie durch Zusammenarbeit mit allen in der Behindertenarbeit tätigen Diensten, Organisationen, Verbänden und staatlichen Stellen. Der Inklusionsbeauftragte (m/w/d) ist berechtigt, jederzeit Anfragen an die Bürgermeisterin/den Bürgermeister zu stellen.

§ 5 Verwaltungshilfe

Die Gemeinde Twistetal stellt dem Inklusionsbeauftragten (m/w/d) die für seine Tätigkeit notwendigen Mittel zur Verfügung. Hierzu gehören die Überlassung geeigneter Räumlichkeiten und die Beschaffung von fachbezogenen Zeitschriften und sonstigem Informationsmaterial im Wert von bis zu 500,00 Euro jährlich.

Der Inklusionsbeauftragte (m/w/d) erhält die Gelegenheit monatlich eine Sprechstunde im Rathaus im Sitzungszimmer abzuhalten. Der Termin ist mit der Verwaltung abzustimmen.

§ 6 Entschädigung

Im Rahmen seiner Tätigkeit ist der Inklusionsbeauftragte (m/w/d) bezüglich seiner persönlichen Rechte und Pflichten einem ehrenamtlichen Gemeindevertreter gleichgestellt. Dies gilt z. B. für die Erstattung seiner Auslagen und Kosten für Fortbildungen oder Terminen außerhalb der Gemeinde Twistetal sowie die Absicherung in allen versicherungsrechtlichen Fragen. Bei Teilnahmen an Sitzungen des Gemeindevorstandes oder der Gemeindevertretung erhält der Inklusi-onsbeauftragte (m/w/d) ein Sitzungsgeld. Weitere Entschädigungen werden nicht gezahlt.

§ 7 Inkrafttreten

Die Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Twistetal, den 16.09.2025
Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Twistetal
gez. Friedrich Vogel
Bürgermeister