1. Haushaltssatzung
Aufgrund der §§ 94 ff der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 7. Mai 2020 (GVBl. S. 318), hat die Gemeindevertretung am 11.12.2023 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird
im Ergebnishaushalt
| im ordentlichen Ergebnis | |
| mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf | - 10.930.931,-- € |
| mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 11.086.026,-- € |
| mit seinem Saldo von | 160.095,-- € |
| im außerordentlichen Ergebnis | |
| mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf | - 250.000,-- € |
| mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 0,-- € |
| mit seinem Saldo von | - 250.000,-- € |
| mit einem Überschuss von | - 89.905,-- € |
| im Finanzhaushalt | |
| mit dem Saldo aus Einzahlungen und Auszahlungen | |
| aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 285.717,-- € |
| und dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 1.216.140,-- € |
| Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | - 3.231.250,-- € |
| mit einem Saldo von | - 2.015.110,-- € |
| Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 2.015.110,-- € |
| Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | - 481.439,-- € |
| mit einem Saldo von | 1.533.671,-- € |
| mit einem Zahlungsmitteldefizit des Haushaltsjahres von | - 201.268,-- € |
| festgesetzt. | |
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2024 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird
auf 2.015.110,-- EUR festgesetzt.
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2024 zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 407.000,-- EUR festgesetzt.
Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Haushaltsjahr 2024 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 500.000,-- EUR festgesetzt.
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2024 wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
| a) | für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf 500 v.H. |
| b) | für Grundstücke (Grundsteuer B) auf 500 v.H. |
2. Gewerbesteuer auf 500 v.H.
Es gilt der von der Gemeindevertretung als Teil des Haushaltsplanes beschlossene Stellenplan.