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Twistetaler Nachrichten
Ausgabe 4/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Haushaltssatzung der Gemeinde Twistetal, Landkreis Waldeck-Frankenberg für das Rechnungsjahr 2024

1. Haushaltssatzung

Aufgrund der §§ 94 ff der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 7. Mai 2020 (GVBl. S. 318), hat die Gemeindevertretung am 11.12.2023 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird

im Ergebnishaushalt

im ordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf

- 10.930.931,-- €

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

11.086.026,-- €

mit seinem Saldo von

160.095,-- €

im außerordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf

- 250.000,-- €

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

0,-- €

mit seinem Saldo von

- 250.000,-- €

mit einem Überschuss von

- 89.905,-- €

im Finanzhaushalt

mit dem Saldo aus Einzahlungen und Auszahlungen

aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

285.717,-- €

und dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

1.216.140,-- €

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

- 3.231.250,-- €

mit einem Saldo von

- 2.015.110,-- €

Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

2.015.110,-- €

Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

- 481.439,-- €

mit einem Saldo von

1.533.671,-- €

mit einem Zahlungsmitteldefizit des Haushaltsjahres von

- 201.268,-- €

festgesetzt.

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2024 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird

auf 2.015.110,-- EUR festgesetzt.

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2024 zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 407.000,-- EUR festgesetzt.

§ 4

Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Haushaltsjahr 2024 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 500.000,-- EUR festgesetzt.

§ 5

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2024 wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

a)

für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf 500 v.H.

b)

für Grundstücke (Grundsteuer B) auf 500 v.H.

2. Gewerbesteuer auf 500 v.H.

§ 6

Es gilt der von der Gemeindevertretung als Teil des Haushaltsplanes beschlossene Stellenplan.

Twistetal, 11.12.2023
Der Gemeindevorstand der Gemeinde Twistetal
gez. Stefan Dittmann, Bürgermeister