Es wird darauf hingewiesen, dass die in der Satzung über die Straßenreinigung in der Gemeinde Twistetal, Teil III, festgelegte Verpflichtung der Grundstückseigentümer, Erbbauberechtigten, Wohnungseigentümer, Nießbraucher und sonstige Verpflichteten zur Schneeräumung und Beseitigung der Eis- und Schneeglätte für die Zeit von 7.00 bis 20.00 Uhr gilt.
Bei Schneefall sind Geh- und Überwege sowie die Zugänge zu den Fahrbahnen und zum Grundstückseingang derart und so rechtzeitig zu bestreuen und zu räumen, dass Gefahren nach allgemeiner Meinung nicht entstehen können; dieser Durchgang muss mind. 1,25 m breit sein.
Die o. a. Satzung kann unter www.gemeinde-twistetal.de oder im Rathaus eingesehen werden.