Die Gemeindevertretung der Gemeinde Twistetal hat in Ihrer Sitzung am 16.09.2024 beschlossen, dass gem. § 6 des Hess. Straßengesetzes die Wegeparzelle der Gemarkung Twiste, Flur 1, Flurstück 631/494 mit einer Größe von 132 m² zum 01.11.2024 eingezogen wird.
Gegen diesen Einziehungsbeschluss können Betroffene innerhalb eines Monats Widerspruch schriftlich, elektronisch oder zur Niederschrift bei dem Gemeindevorstand der Gemeinde Twistetal, Hüfte 7, 34477 Twistetal, erheben.