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Twistetaler Nachrichten
Ausgabe 42/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Twistetal hat in Ihrer Sitzung am 16.09.2024 beschlossen, dass gem. § 6 des Hess. Straßengesetzes die Wegeparzelle der Gemarkung Twiste, Flur 1, Flurstück 631/494 mit einer Größe von 132 m² zum 01.11.2024 eingezogen wird.

Gegen diesen Einziehungsbeschluss können Betroffene innerhalb eines Monats Widerspruch schriftlich, elektronisch oder zur Niederschrift bei dem Gemeindevorstand der Gemeinde Twistetal, Hüfte 7, 34477 Twistetal, erheben.

Twistetal, 18.10.2024
Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Twistetal
gez. Dittmann
Bürgermeister