Ersatzneubau der 110-kV-Leitung Twistetal - Paderborn/Süd (Ltg.-Nr. LH-11-1205) - Abschnitt A - Hessen, Regierungsbezirk Kassel im Bereich Mast 1 bis 31, Mast 39 sowie zwischen Mast 55 und 56 einschließlich Erhöhung der Übertragungsleistung auf 2.100 A
Auslegung der Entscheidung über die Zulassung des Vorhabens gemäß § 27 Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG), § 74 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), § 27a und § 74 Hessisches Verwaltungsverfahrensgesetz (HVwVfG)
Das Regierungspräsidium Kassel hat mit Planfeststellungsbeschluss vom 23.11.2023, Gz.: RPKS - 33.2-78 z 01/4-2021/1 den Plan für den Ersatzneubau der 110-kV-Leitung Twistetal - Paderborn/Süd (Ltg.-Nr. LH-11-1205) - Abschnitt A - Hessen, Regierungsbezirk Kassel im Bereich Mast 1 bis 31, Mast 39 sowie zwischen Mast 55 und 56 einschließlich Erhöhung der Übertragungsleistung auf 2.100 A sowie Umbau Abzweig Wrexen (Ltg.Nr. LH-11-1168) zwischen Mast 58 (LH-11-1205) und Mast 1 festgestellt.
Gemäß § 27 UVPG ist die Entscheidung über die Zulassung des Vorhabens in entsprechender Anwendung des § 74 Abs. 5 Satz 2 VwVfG öffentlich bekannt zu machen sowie in entsprechender Anwendung des § 74 Abs. 4 Satz 2 VwVfG öffentlich auszulegen. Eine Ausfertigung des Beschlusses mit Rechtsbehelfsbelehrung und eine Ausfertigung des festgestellten Plans wird demnach gemäß § 27a Abs. 1 HVwVfG i.V.m. § 74 Abs. 4 VwVfG in der Zeit
vom 02.01.2024 bis einschließlich 15.01.2024
im Internet auf der Homepage des Regierungspräsidiums Kassel unter „Veröffentlichung - Öffentliche Bekanntmachungen“ veröffentlicht und kann unter folgendem Link abgerufen werden:
https://rp-kassel.hessen.de/nordosthessen/oeffentliche-bekanntmachungen
Daneben liegt eine Ausfertigung des Beschlusses mit Rechtsbehelfsbelehrung und eine Ausfertigung des festgestellten Plans nach § 74 Abs. 4 Satz 2 VwVfG in der Zeit
vom 02.01.2024 bis einschließlich 15.01.2024
in folgenden Stadt- bzw. Gemeindeverwaltungen während der Dienststunden aus:
| - | Gemeinde Twistetal, Rathaus, Raum 14, Hüfte 7, 34477 Twistetal (Montag bis Mittwoch von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr, Donnerstag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:30 Uhr bis 18:00 Uhr und Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr) |
| - | Stadt Bad Arolsen, Rathaus, 2. OG, Zimmer 207, Große Allee 24, 34454 Bad Arolsen (Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 12:30 Uhr sowie Dienstag und Donnerstag von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr) |
| - | Stadt Diemelstadt, Zimmer 8, Lange Str. 6, 34474 Diemelstadt-Rhoden (Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr, Montag und Dienstag von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr sowie Donnerstag von 14:00 Uhr bis 17:30 Uhr |
Außerdem sind die o. g. Unterlagen innerhalb dieses Zeitraums über das zentrale Portal zu Umweltverträglichkeitsprüfungen der Länder (www.uvp-verbund.de) zugänglich.
Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Beschluss gemäß § 74 Abs. 4 Satz 3 HVwVfG den Betroffenen und denjenigen gegenüber, die Einwendungen erhoben haben, als zugestellt. Bis zum Ablauf der Rechtsbehelfsfrist kann der Planfeststellungsbeschluss von den Betroffenen schriftlich beim Regierungspräsidium Kassel, Dezernat 33.2 - Immissionsschutz und Energiewirtschaft, Hubertusweg 19, 36251 Bad Hersfeld oder elektronisch unter E-Mail: beteiligung-33-2@rpks.hessen.de angefordert werden.