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Vellmarer Blättchen
Ausgabe 1/2024
Bürger-Info
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Versenden von Bescheiden über die Grundbesitzabgaben

Hinweis der Stadtverwaltung:

Bescheide über die Grundbesitzabgaben für das Jahr 2024 werden ab Montag, 08.01.2024, durch die Stadtverwaltung Vellmar versendet. Änderungen ergeben sich bei den Abfall-, Abwasser- und Straßenreinigungsgebühren.

Die Gebührensätze in 2024 betragen:

Straßenreinigungsgebühr: 3,15 € je lfd. Meter Straßenfront

Niederschlagswassergebühr: 0,64 € je qm errechnete Fläche (Bemessungsgrundlage)

Abfallgebühren: siehe Internet: https://www.abfall-kreis-kassel.de

Da die Haushaltssatzung bei Beginn des Haushaltsjahres noch nicht bekannt gemacht wurde, wird die Grundsteuer A und B nach den Steuersätzen des Vorjahres erhoben.

Ansprechpartner beim Steueramt der Stadt Vellmar:

Frau Schell, Tel.: 0561/82 92 - 2014

Herr Gundlach, Tel.: 0561/82 92 - 2015

Die zu zahlenden Beträge und Fälligkeitstermine sind den Abgabenbescheiden zu entnehmen.

Bei Steuerpflichtigen, die am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen, werden die jeweils fälligen Beträge von dem bekannten Konto abgebucht. Steuerpflichtige, die nicht am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen, werden gebeten, die jeweils fälligen Beträge unter Angabe des jeweiligen Kassenzeichens auf eines der Konten der Stadt Vellmar zu entrichten.

Die Schmutzwassergebühr beträgt 2,69 € pro m³.

Der Frischwasserverbrauch wird separat erhoben.

Stadt Vellmar
Der Magistrat