Erzieher/innen beobachten das Verhalten und Befinden von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen, betreuen und fördern sie, analysieren die Ergebnisse nach pädagogischen Grundsätzen. Sie fördern die körperliche und geistige Entwicklung der Kinder und Jugendlichen, indem sie diese zu kreativer Betätigung sowie zu freiem oder gelenktem Spielen anregen. Weiterhin dokumentieren sie die Maßnahmen und deren Ergebnisse, führen Gespräche, unterstützen und beraten bei schulischen Aufgaben und privaten Problemen. Die Ausbildungsdauer beträgt 3 Jahre.
Praktische Ausbildung in einer unserer Kindertagestätten
Theoretische Ausbildung an einer Fachschule für Sozialpädagogik
Ausbildungsvergütung nach TVAöD – Besonderer Teil Pflege
Eine kollegiale und wertschätzende Arbeitsatmosphäre
Kostenübernahme des Schüler-und Auszubildendentickets Hessen
Bei guten Leistungen hohe Übernahmechancen
verfügst über einen mittleren Bildungsabschluss oder einen als gleichwertig anerkannten Abschluss und einem erfolgreichen Abschluss der zweijährigen Höheren Berufsfachschule für Sozialassistenz oder einem Nachweis von anderen gleichwertigen Zugangsvoraussetzungen und sozialpädagogischen Vorerfahrungen in einer Feststellungsprüfung
verfügst über einen Schulplatz an einer Fachschule für Sozialpädagogik
bist zuverlässig, verantwortungsbewusst und belastbar
hast Freude und Einfühlungsvermögen bei der Arbeit mit Kindern
arbeitest gern im Team
Bist Du interessiert? Dann sende Deine vollständigen Bewerbungsunterlagen (Anschreiben, Lebenslauf, Zeugnisse usw.) bis zum 10.02.2025 an den
Magistrat der Stadt Vellmar, FB 1 – Personalsteuerung, Rathausplatz 1, 34246 Vellmar
oder vorzugsweise per E-Mail in einer pdf-Datei an: bewerbungen@vellmar.de
Hast du Fragen zur Ausbildung? Wir beantworten sie gern:
Katharina Hausmann, Tel.: 0561/8292-1032, E-Mail: katharina.hausmann@vellmar.de oder Julia Sandrock, Tel.: 0561/8292-1041, E-Mail: julia.sandrock@vellmar.de,
Unvollständige Bewerbungsunterlagen, die das Prüfen des Anforderungsprofils nicht ermöglichen, können nicht für das Auswahlverfahrenberücksichtigt werden.
Die berufliche Gleichstellung von Frauen und Männern wird gewährleistet. Die Vorschriften des Sozialgesetzbuches – Neuntes Buch – werden berücksichtigt.
Bitte keine Bewerbungsmappen und Originalunterlagen senden, da die Unterlagen nach Abschluss des Auswahlverfahrens unter Beachtung datenschutzrechtlicher Bestimmungen vernichtet werden.