Um die würdevolle Gestaltung und einheitliche Pflege der Friedparkanlagen dauerhaft zu gewährleisten, werden alle Nutzungsberechtigten und Angehörigen gebeten, die nachstehenden Regelungen für Grabstätten zu beachten:
Von den Friedparkgrabstätten müssen Kränze, Grabgebinde und ähnlicher Grabschmuck spätestens eine Woche nach der Beisetzung von den Angehörigen entfernt werden. Sollte dies nicht fristgerecht erfolgen, übernimmt die Friedhofsverwaltung die kostenpflichtige Entsorgung.
Pro Grabstelle ist das Aufstellen einer Blumenschale oder eines Blumengestecks mit einem maximalen Durchmesser von 30 cm gestattet. Bitte nutzen Sie hierfür ausschließlich die folgenden vorgesehenen Flächen:
• Grabstätten unter Bäumen: Die Ablage muss im Bereich der mit Mulch hergestellten Baumscheiben erfolgen.
• Grabstätten an Stelen: Das Aufstellen ist ausschließlich auf den zugeordneten Granitplatten zulässig.
Weiterer Grabschmuck (wie z. B. Laternen, Steckvasen, kleine Figuren usw.) ist ausschließlich innerhalb der Blumenschale erlaubt. Befindet sich der Schmuck außerhalb dieses definierten Bereichs, wird er von der Friedhofsverwaltung abgeräumt und entsorgt.
Verwelkte Blumen und Kränze müssen durch die Nutzungsberechtigten eigenständig von den Grabstätten entfernt werden. Geschieht dies nicht zeitnah, ist die Friedhofsverwaltung berechtigt, die verwelkten Gestecke nach einer angemessenen Frist und ohne vorherige Ankündigung zu beseitigen.
Für Fragen zur Grabpflege oder weiteren Auskünften wenden Sie sich bitte direkt an die Friedhofsverwaltung unter der 0561/8292-3038 oder per Mail an friedhofsverwaltung@vellmar.de