Die Stadt Vellmar führt am 30.07.2024 die Standsicherheitsprüfung der Grabmale auf den städtischen Friedhöfen durch. Diese Prüfung erfolgt durch ein externes Unternehmen.
Für die Standsicherheitsprüfung ist grundsätzlich der Grabnutzungsberechtigte verantwortlich. Es besteht jedoch eine Kontrollpflicht durch die Stadt als Eigentümer bzw. Träger der Friedhöfe; dabei genügt eine bloße Inaugenscheinnahme der Grabmale auf sichtbare Mängel nicht.
Die Standfestigkeit eines Grabmals ist nach der Unfallverhütungsvorschrift der Gartenbau-Berufsgenossenschaft für Friedhöfe und Krematorien (UVV VSG 4.7) durch eine Druckprobe zu überprüfen. Die Standsicherheit eines Grabsteins ist dann gegeben, wenn auf die obere Kante der Breitseite des Grabsteins eine horizontale Prüflast von 300 N (ca. 30 kg) in einem Höhenbereich von 0,5 m bis max. 1,20 m über Fundamentoberkante aufgebracht wird und dieser dabei nicht nachgibt.