Im Stadtgebiet Vellmar gibt es keine allgemeine Leinenpflicht für Hunde.
Grundsätzlich gilt allerdings, dass sich ein Hund jederzeit im Einwirkungs- bzw. Zugriffsbereich der Halterin oder des Halters befinden muss. Außerdem darf ein Hund außerhalb des eingefriedeten Grundstücks nicht unbeaufsichtigt laufen gelassen werden.
Eine Leinenpflicht besteht ausschließlich für folgende Bereiche bzw. Anlässe:
Im Ahnepark
Bei öffentlichen Versammlungen, Aufzügen, Volksfesten, Märkten, Messen und sonstigen Veranstaltungen mit Menschenansammlungen sowie in Gaststätten und in öffentlichen Verkehrsmitteln
Etwaige Zuwiderhandlungen können mit einer Geldbuße geahndet werden.
Hunde in Vellmar produzieren monatlich mehrere Tonnen Hundekot!
Gehwege, Parkanlagen und sogar Kinderspielplätze sind davon leider nicht ausgenommen.
Hundekot auf öffentlichen Wegen und Plätzen ist nicht nur eine äußerst ärgerliche Angelegenheit, er ist zudem gesundheitsschädlich.
Hundehalterinnen und Hundehalter haben darauf zu achten, wo ihr Vierbeiner seine kleinen und großen „Geschäfte“ erledigt. Dabei ist egal, ob dieses auf Geh- und Radwegen, Straßen sowie öffentlichen Park- und Grünanlagen oder auf Feldwegen oder in Waldgebieten erledigt wird. Sie sind dazu verpflichtet, die Verunreinigung zu beseitigen. Kommen sie ihrer Verpflichtung nicht nach, begehen sie eine Ordnungswirdrigkeit, die mit Geldbuße geahndet werden kann.
Hunde sind auf Spielplätzen bzw. auf Spiel- und Freizeitanlagen verboten!
Im Vellmarer Stadtgebiet gibt es viele beliebte Gassi-Runden, die durch Spielplätze bzw. Spiel- und Freizeitanlagen oder an diesen vorbeiführen.
Eine klare Abgrenzung ist hier nicht immer möglich. Deshalb sollten insbesondere Hundehalterinnen und Hundehalter darauf Acht geben, dass in diesen Bereichen gefährliche Situationen mit spielenden Kindern vermieden werden.
Im Allgemeinen möchten wir an die gegenseitige Rücksichtnahme untereinander appellieren, um ein angenehmes Miteinander zu gewährleisten.
Sollten Sie Anregungen oder Fragen zur angeführten Thematik haben, können Sie sich gerne an uns wenden.
Örtliche Ordnungsbehörde
Tel.: 0561/8292-0
E-Mail: ordnungsamt@vellmar.de