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Vellmarer Blättchen
Ausgabe 20/2024
Bürger-Info
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Bekanntmachungen

Der Magistrat der Stadt Vellmar hat in seiner Sitzung am 23. September 2024 folgende Neufassung der Benutzungsordnung für die Stadtbücherei Vellmar beschlossen:

§ 1 – Allgemeines

(1) Die Stadtbücherei ist eine gemeinnützige, öffentliche und kulturelle Einrichtung der Stadt Vellmar. Ihre Benutzung regelt sich gemäß den nachstehenden Bestimmungen.

(2) Die Öffnungszeiten der Stadtbücherei Vellmar werden von der Stadt Vellmar festgesetzt. Diese sowie weitere temporäre Regelungen werden per Aushang bekannt gegeben.

§ 2 – Anmeldung

(1) Benutzer oder Benutzerin der Stadtbücherei kann jede Person ab sechs Jahren werden, deren Haupt- oder Nebenwohnsitz nachweislich in der Stadt Kassel oder dem Landkreis Kassel oder in einem der angrenzenden Landkreise ist. Über Ausnahmen entscheidet die Büchereileitung.

(2) Die Anmeldung erfolgt persönlich unter Vorlage eines gültigen Personalausweises. Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 16. Lebensjahr benötigen die schriftliche Einverständniserklärung des gesetzlichen Vertreters.

(3) Erfolgt die Anmeldung online, sind gültige Ausweispapiere baldmöglichst persönlich vorzulegen, sofern keine digitale Überprüfung der Daten stattfindet.

(4) Auf den Büchereiausweis kann verzichtet werden, wenn die Benutzer und Benutzerinnen die Bibliotheks-App auf ihrem Smartphone installieren und den digitalen Leseausweis nutzen.

(5) Der Benutzer/die Benutzerin erkennt mit der Unterschrift auf dem Anmeldungsformular die Benutzungsordnung an.

(6) Die Angaben werden unter Beachtung der geltenden gesetzlichen Datenschutzbestimmungen elektronisch gespeichert.

(7) Nach ordnungsgemäßer Anmeldung erhält der Benutzer/die Benutzerin einen Ausweis, der nicht übertragbar ist und Eigentum der Stadtbücherei bleibt.

(8) Jeder Wohnungswechsel und jede Änderung der Personalien sowie der Verlust des Benutzerausweises sind der Stadtbücherei unverzüglich mitzuteilen.

(9) Werden innerhalb eines Zeitraumes von drei Jahren keine Medien von dem Benutzer/der Benutzerin ausgeliehen, erfolgt eine automatische Löschung der persönlichen Daten.

§ 3 – Ausleihe

(1) Die Ausleihe von Medien kann nur gegen Vorlage des eigenen Ausweises erfolgen.

Bei Kindern und Jugendlichen ist die Ausleihe auf altersgerechte Medien beschränkt.

Der Büchereiausweis ist auf Verlangen vorzuzeigen. Er ist zurückzugeben, sofern die Voraussetzungen für die Benutzung nicht mehr gegeben sind.

(2) Die Leihfrist beträgt für alle Medien drei Wochen.

(3) Präsenzbestände werden nicht entliehen.

(4) Alle Medien können zweimal um drei Wochen verlängert werden, wenn keine Vorbestellung vorliegt. Dies ist auch telefonisch bzw. online auf der Internetseite der Stadtbücherei möglich.

(5) Die Stadtbücherei ist berechtigt, die Anzahl der entleihbaren Medien pro Benutzer/Benutzerin zu begrenzen und in begründeten Ausnahmefällen die Leihfrist zu verkürzen oder zu verlängern. Außerdem kann bei bestimmten Mediengruppen die Verlängerung ausgesetzt werden.

(6) Medien, die zurzeit entliehen sind, können vorbestellt werden.

§ 4 – Behandlung der Medien, Haftung

(1) Die Medien sind sorgfältig zu behandeln. Vor der Ausleihe sind die Medien vom Benutzer/von der Benutzerin auf etwaige Mängel hin zu prüfen.

(2) Die Medien sind Eigentum der Stadt Vellmar. Für beschmutzte, beschädigte oder verlorengegangene Medien muss Schadenersatz geleistet werden. Die Höhe des Schadenersatzes wird im Einzelfall festgelegt.

(3) Die Weitergabe von Medien und Geräten an Dritte ist unzulässig.

(4) Für Schäden, die durch Missbrauch des Büchereiausweises entstehen, ist der eingetragene Benutzer/die eingetragene Benutzerin haftbar.

(5) Die Stadtbücherei haftet nicht für Schäden, die durch den Einsatz entliehener elektronischer Medien an Dateien, Datenträgern oder Hardware des Benutzers/der Benutzerin entstehen.

§ 5 – Verhalten in der Bücherei

(1) Jeder Benutzer/jede Benutzerin hat sich so zu verhalten, dass andere Benutzer/Benutzerinnen nicht gestört oder in der Benutzung der Stadtbücherei beeinträchtigt werden.

(2) Rauchen, Essen und Trinken in der Stadtbücherei sowie das Mitbringen von Tieren ist nicht gestattet.

(3) Für Beschädigungen oder Verlust von Gegenständen der Benutzer/der Benutzerinnen übernimmt die Stadtbücherei keine Haftung.

(4) Das Personal der Stadtbücherei übt das Hausrecht aus. Den Anweisungen ist Folge zu leisten.

(5) Personen, die gegen die Bestimmungen dieser Benutzungsordnung verstoßen, können zeitweise oder dauernd von der Benutzung der Stadtbücherei ausgeschlossen werden.

§ 6 – Gebühren

(1) Für die Ausleihe von Medien und Geräten und die Nutzung digitaler Angebote wird ein Jahresentgelt (12 Monate ab Einzahlungsdatum) erhoben:

Erwachsene ab dem vollendeten 18. Lebensjahr (Erstausstellung Ausweis, Jahresgebühr für Entleihung und Multimedia)

15,00 €

Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr

- Erstausstellung Leseausweis

einmalig 2,50 €

- Entleihung von Büchern, CDs, Gesellschaftsspielen, Tonies

frei

- Jahresgebühr für Multimediaausweis (incl. Erstausstellung Ausweis)

5,00 €

Der Leseausweis berechtigt nicht zur Ausleihe von non-book Medien.

(2) Für die Ausstellung eines Ersatzausweises wird eine Gebühr i.H.v. 2,50 € erhoben.

(3) Versäumnisgebühren bei Überschreiten der Leihfrist je Medium:

Pro angefangene Woche  — 1,00 €

Die Gebühr ist ab dem zweiten Tag der Fristüberschreitung zu zahlen.

(4) Mahngebühren bei Überschreiten der Leihfrist nach 14 Tagen:

1. Erinnerung

5,00 €

2. Erinnerung

7,50 €

3. Erinnerung

10,00 €

Einzug der Medien durch die Stadtverwaltung:

zusätzliche Verwaltungsgebühr

25,00 €

(5) Vorbestellungen:

Für die Vorbestellung und Reservierung von Romanen und non-book Medien wird eine Gebühr i.H.v. 1,00 € erhoben.

§ 7 – Digitale Angebote

(1) Die Stadtbücherei Vellmar ermöglicht den Zugriff auf digitale Angebote. Personensorgeberechtigte sind für die altersgerechte Auswahl der digitalen Medien ihrer Kinder selbst verantwortlich.

(2) Bei externen Partnerangeboten gelten deren Benutzungsbedingungen, Ausleihbedingungen und Datenschutzerklärungen. Diese sind online zu lesen und anzuerkennen.

(3) Bei Nutzung digitaler Angebote von Drittanbietern übernimmt die Stadt Vellmar keine Haftung. Der Datenschutz obliegt den jeweiligen Anbietern.

(4) Urheberrechtsverletzungen der digitalen Angebote werden von den jeweiligen Rechteinhabern verfolgt.

(5) Mit Beendigung eines digitalen Angebots durch die Stadtbücherei Vellmar erlischt automatisch die Möglichkeit der Anwendung.

§ 8 – Inkrafttreten

Diese Benutzungsordnung tritt am 01. Oktober 2024 in Kraft. Gleichzeitig tritt die bisherige Benutzungsordnung vom 18. Dezember 2013 außer Kraft.

Vellmar, den 23.09.2024
Der Magistrat
Manfred Ludewig
Bürgermeister