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Vellmarer Blättchen
Ausgabe 25/2025
Bürger-Info
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Aktuell

Zum Jahreswechsel möchten wir alle Bürgerinnen und Bürger an den verantwortungsvollen Umgang mit Feuerwerk erinnern. Damit der Start ins neue Jahr sicher und friedlich verläuft bitten wir Sie, die folgenden Hinweise zu beachten:

  1. Zeitraum für das Abbrennen von Feuerwerk:

    Das Zünden von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie F2 (Silvesterfeuerwerk) ist ausschließlich am 31. Dezember und 1. Januar erlaubt. Außerhalb dieser Tage ist das Feuerwerk grundsätzlich verboten und kann als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.

  2. Gesetzliche Verbote in sensiblen Bereichen:

    Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen ist gesetzlich verboten. Hierzu zählen unter anderem der Ahnepark sowie Fachwerkgebäude, landwirtschaftlich genutzte Flächen sowie Heu- und Strohlagerstätten.

  3. Besondere Hinweise für Obervellmar:

    In den vergangenen Jahren gab es vermehrt Beschwerden im Bereich Obervellmar, insbesondere im Umfeld der Alten Hauptstraße. Dieses Gebiet umfasst viele Fachwerkgebäude, Bauernhöfe und einen Reiterhof. Wir weisen ausdrücklich auf das gesetzliche Verbot hin, das in diesem Gebiet gilt, um Unfälle, Brände und Belästigungen zu vermeiden.

Wichtige Hinweise zur Verwendung von Feuerwerk:
  • Lesen Sie die Gebrauchsanweisungen der Hersteller genau durch und beachten Sie diese Anweisungen.

  • Verwenden Sie nur Feuerwerk mit einer Zulassung der Bundesanstalt für Materialprüfung

  • Halten Sie einen ausreichenden Abstand zu Menschen, Tieren und Gebäuden ein und zünden Sie Feuerwerk und Wunderkerzen nur im Freien.

  • Achten Sie besonders auf die Sicherheit von Kindern und Haustieren und vermeiden Sie Gefährdungen.

  • Achten Sie auf die Einhaltung der Altersvorschriften.

  • Halten Sie Fenster und Türen zur Jahreswende geschlossen, damit keine Raketen in Ihre Wohnung fliegen können.

  • Starten Sie Raketen nur senkrecht aus standsicheren Flaschen, z.B. aus Getränkekisten oder aus eingegrabenen Rohren.

  • Wenn Feuerwerkskörper nicht zünden oder versagen, nicht nachkontrollieren oder nachzünden, sondern mit Wasser übergießen, um unkontrolliertes Zünden zu verhindern.

Sollte es trotz aller Vorsichtsmaßnahmen zu einem Zwischenfall kommen, bewahren Sie Ruhe und handeln Sie umsichtig. Die Feuerwehr und Rettungsdienste erreichen Sie über die Notrufnummer 112.
  • Unternehmen Sie nur eigene Löschversuche, wenn Sie sich selbst nicht in Gefahr bringen.

  • Den Gefahrenbereich verlassen.

  • Fenster und Türen schließen.

  • Die Nachbarn warnen.

  • Die Feuerwehr einweisen.

  • Wenn das Treppenhaus verqualmt ist, bleiben Sie in der Wohnung und machen Sie sich für die Feuerwehr bemerkbar.

Ein verantwortungsvoller Umgang mit Feuerwerk schützt nicht nur die eigene Gesundheit, sondern auch die Umwelt und das nachbarschaftliche Miteinander. Bitte handeln Sie umsichtig und respektvoll, um gemeinsam ein sicheres und harmonisches Silvester zu feiern.

Ein gesonderter Appell: Feuerwerk und die Auswirkungen auf Klima und Umwelt

Über die direkten Gefahren hinaus birgt der Einsatz von Silvesterfeuerwerk erhebliche Folgen für Klima und Umwelt:

  • CO-Ausstoß und Luftverschmutzung: Feuerwerkskörper setzen große Mengen Feinstaub frei, der unsere Atemluft belastet und einen Beitrag zum Klimawandel leistet.

  • Müll und Verschmutzung: Zurückbleibende Raketenreste und Verpackungen verschmutzen Straßen, Parks und Gewässer und belasten die Natur nachhaltig.

  • Rücksicht auf Wild- und Haustiere: Neben dem Stress für Haustiere reagieren auch Wildtiere panisch auf die lauten Explosionen, was zu erheblichen Störungen in ihrem natürlichen Lebensraum führt.