Am 23. Februar 2025 findet die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag statt.
Die Wahlbenachrichtigungen wurden bis zum 2. Februar 2025 zugestellt. Auf der Wahlbenachrichtigung finden Sie die Angabe Ihres Wahlraumes.
Der Antrag auf Übersendung des Wahlscheins mit Briefwahlunterlagen muss schriftlich (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift) gestellt werden. Dies kann postalisch (Antrag auf Rückseite der Wahlbenachrichtigung), per E-Mail-Nachricht oder per Fax erfolgen.
Die Beantragung ist auch über den Online-Service unter www.vellmar.de möglich. Der Service kann bis zum 18. Februar genutzt werden, um eine rechtzeitige Zustellung zu ermöglichen. Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich!
Die Briefwahlunterlagen können durch eine(n) Bevollmächtigte(n) für bis zu vier weitere Personen im Briefwahlbüro abgeholt werden, wenn eine schriftliche Vollmacht vorliegt (Vorlage auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung).
Durch die verkürzten Fristen kann das Briefwahlbüro diesmal nur zwei Wochen öffnen. Es kann deshalb zu erheblichen Wartezeiten kommen. Auch für den Versand und Rückversand der Unterlagen steht deutlich weniger Zeit zur Verfügung.
| Montag, Dienstag, Mittwoch | 08.00 – 12.30 Uhr 14.00 – 15.30 Uhr |
| Donnerstag | 08.00 – 12.30 Uhr 14.00 – 18.00 Uhr |
| Freitag | 08.00 – 12.00 Uhr |
Zusätzlich |
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Samstag, 15.02.2025 | 09.00 – 12.00 Uhr |
Freitag, 21.02.2025 | 12.00 – 15.00 Uhr |
Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne unter Tel. 0561/8292-1017 oder -1026 oder E-Mail: wahlamt@vellmar.de zur Verfügung.
Das Wahlamt der Stadt Vellmar