In der Zeit vom 02.04. bis 13.04.2024 ist die Heckershäuser Straße stadteinwärts für den Gesamtverkehr gesperrt.
Der Verkehr fließt weiterhin in Richtung Ahnatal als Einbahnstraße über die Gegenspur (siehe hierzu die Zeichnung).
Ein Haltverbot für die stadtauswärtsführende Seite: Hausnr. 2 bis 54 gilt ab 02.04.2024 um 5 Uhr.
Die Anwohner der Heckershäuser Str. 2 bis 54 (stadtauswärts rechte Seite) können während dieser Zeit nur fußläufig zu ihren Grundstücken.
Nach dem 02.04.2024 ab 5 Uhr gibt es keine Möglichkeit ein Fahrzeug von den betroffenen Grundstücken zu fahren.
Bitte nutzen Sie die Möglichkeit Ihr Fahrzeug am Parkplatz Bürgerhaus oder am Parkplatz Freibad/Schule zu stellen.
Die Umleitung ist weiträumig ausgeschildert.
Zeichnung der Sperrung Heckershäuser Str. stadteinwärts: