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Vellmarer Blättchen
Ausgabe 7/2024
Bürger-Info
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Pressemitteilungen

Die Stadtverwaltung informiert:

Seit vergangener Woche werden in der Frommershäuser Straße Baumaßnahmen durchgeführt, für die eine Sperrung für den Durchgangs- und Anliegerverkehr in zwei Abschnitten notwendig war, die noch bis zum 18. April 2025 andauert.

Bereits im vergangenen Jahr wurden entlang der Straße insgesamt 12 Bäume entnommen, die aus Sicherheitsgründen gefällt werden mussten. Die Bäume standen auf dem Gehweg, der im Laufe der Jahre immer schmaler wurde und nicht mehr sicher nutzbar war sowie an vielen Stellen durch das Wurzelwerk stark beschädigt wurde.

Unter Berücksichtigung vieler neuer Aspekte und den Erfahrungswerten der letzten Jahrzehnte, z.B. welche Bäume als Straßenbäume geeignet und darüber hinaus klimaresistent sind und auch wieviel Platz diese Bäume benötigen ist das Ziel dieser Maßnahme zukunftsfähige Baumstandorte zu schaffen.

Die neuen Baumscheiben am Fahrbahnrand wirken gleichzeitig als Vekehrsberuhigung, der Autoverkehr wird dadurch langsamer und sicherer und auch der Gehweg wird wieder in voller Breite nutzbar sein.

Bei den neuen Standorten, die unter Beachtung der Richtlinien der FLL (Forschungsgesellschaft für Landschaftsentwicklung) wurde darauf geachtet, den Wurzeln Raum zu geben – ca. 19 cbm mit Substrat, eine wasserdurchlässige Baumscheibe von 6 qm und ein eingebautes Belüftungs- und Bewässerungssystem – in Vellmar bisher erstmalig im Einsatz.

Die Gehwegsanierung sowie die Fahrbahnreparatur in der Frommershäuser Str. erfolgt nicht komplett, sondern dort, wo Beschädigungen es erforderlich machen.

Die Gesamtkosten der Baumaßnahme betragen rd. 200.000 Euro, darin enthalten sind ca. 40.000 Euro für die Vorbereitung der Baumstandorte. Die Pflanzarbeiten erfolgen in Eigenleistung durch den städtischen Bauhof. Für die Bewässerung der jungen Bäume ist statt der bisher üblichen 2 Jahre ein Zeitraum von bis zu 5 Jahren vorgesehen.

Die Baumpflanzmaßnahme in der Frommershäuser Straße soll als Musterbeispiel für noch anstehende Ersatzpflanzungen dienen, die noch z.B. durch den Sturmschaden vom vergangenen Jahr ausstehen.