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Blick in unsere Grossgemeinde
Ausgabe 10/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

Aufgrund der §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16.02.2023 (GVBl. I S. 90, 93), hat die Gemeindevertretung der National-parkgemeinde Vöhl am 3. Februar 2025 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Jahr 2025 wird

im Ergebnishaushalt

im ordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf

15.627.330,00 €

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

15.600.150,00 €

mit einem Saldo von

27.180,00 €

im außerordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf

0,00 €

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

50,00 €

mit einem Saldo von

-50,00 €

mit einem Überschuss von

27.130,00 €

im Finanzhaushalt

mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen

aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

508.520,00 €

und dem Gesamtbetrag der

Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

2.398.220,00 €

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

6.293.220,00 €

mit einem Saldo von

-3.895.000,00 €

Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

3.775.000,00 €

Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

453.630,00 €

mit einem Saldo von

3.321.370,00 €

mit einem Finanzmittelbedarf des Haushaltsjahres von

-65.110,00 €

festgesetzt.

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2025 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 3.775.000,00 € festgesetzt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen, die im Haushaltsjahr 2025 zur Leistung von Ausgaben in künftigen Jahren für Investitionen berechtigen, werden auf 4.000.000,00 € festgesetzt.

§ 4

Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Haushaltsjahr 2025 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 1.000.000,00 € festgesetzt.

§ 5

Die Hebesätze für Grundsteuer A, Grundsteuer B und Gewerbesteuer werden in einer Hebesatzsatzung festgelegt.

§ 6

Es gilt der von der Gemeindevertretung als Teil des Haushaltsplanes beschlossene Stellenplan.

Vöhl, 4. Februar 2025
Nationalparkgemeinde Vöhl
Der Gemeindevorstand
Dienstsiegel
gez. Unterschrift
(Kalhöfer)
Bürgermeister
Bekanntmachung der Haushaltssatzung

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Genehmigung der Aufsichtsbehörde ist erteilt. Sie hat folgenden Wortlaut:

G e n e h m i g u n g

Hiermit erteile ich die Genehmigung gemäß § 97a der Hessischen Gemeindeordnung

1. zur Aufnahme der in § 2 der Haushaltssatzung der Gemeinde Vöhl für das Haushaltsjahr 2025 vorgesehenen Kredite in Höhe von

3.775.000 €

(in Worten:

Dreimillionensiebenhundertfünfundsiebzigtausend Euro)

gemäß § 103 Abs. 2 der Hessischen Gemeindeordnung,

2. zur Inanspruchnahme der in § 3 der vorgenannten Haushaltssatzung vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von

4.000.000

(in Worten: Viermillionen Euro)

gemäß § 102 Abs. 4 der Hessischen Gemeindeordnung.

3. zur Inanspruchnahme des in § 4 der vorgenannten Haushaltssatzung vorgesehenen Höchstbetrages der Liquiditätskredite in Höhe von

1.000.000

(in Worten: Einemillion Euro)

gemäß § 105 Abs. 2 der Hessischen Gemeindeordnung.

Korbach, den 13. Februar 2025
- 7.1 Az.: 3 m 10 c -
Der Landrat
des Landkreises Waldeck-Frankenberg
als Behörde der Landesverwaltung
Dienstsiegel
gez. Unterschrift
(Jürgen van der Horst)

Der Haushaltsplan liegt gem. § 97 Abs. 4 HGO zur Einsichtnahme in der Zeit vom 7. März 2025 bis einschließlich 17. März 2025 im Rathaus, Nebengebäude ehemalige Schule, Schlossstraße 3, 34516 Vöhl, 1. OG, während der unten genannten Öffnungszeiten öffentlich aus.

Montag

08:30 - 13:00 Uhr und 14:00 - 15:30 Uhr

Dienstag

08:30 - 13:00 Uhr und 14:00 - 15:30 Uhr

Mittwoch

08:30 - 13:00 Uhr

Donnerstag

08:30 - 13:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr

Freitag

08:30 - 12:00 Uhr

Vöhl, 19. Februar 2025
Nationalparkgemeinde Vöhl
Der Gemeindevorstand
Dienstsiegel
gez. Unterschrift
(Kalhöfer)
Bürgermeister