Aufgrund der §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16.02.2023 (GVBl. I S. 90, 93), hat die Gemeindevertretung der National-parkgemeinde Vöhl am 3. Februar 2025 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
Der Haushaltsplan für das Jahr 2025 wird
im Ergebnishaushalt
| im ordentlichen Ergebnis | |
| mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf | 15.627.330,00 € |
| mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 15.600.150,00 € |
| mit einem Saldo von | 27.180,00 € |
| im außerordentlichen Ergebnis | |
| mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf | 0,00 € |
| mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 50,00 € |
| mit einem Saldo von | -50,00 € |
| mit einem Überschuss von | 27.130,00 € |
im Finanzhaushalt
| mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen | |
| aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 508.520,00 € |
| und dem Gesamtbetrag der | |
| Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 2.398.220,00 € |
| Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 6.293.220,00 € |
| mit einem Saldo von | -3.895.000,00 € |
| Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 3.775.000,00 € |
| Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 453.630,00 € |
| mit einem Saldo von | 3.321.370,00 € |
| mit einem Finanzmittelbedarf des Haushaltsjahres von | -65.110,00 € |
festgesetzt.
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2025 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 3.775.000,00 € festgesetzt.
Verpflichtungsermächtigungen, die im Haushaltsjahr 2025 zur Leistung von Ausgaben in künftigen Jahren für Investitionen berechtigen, werden auf 4.000.000,00 € festgesetzt.
Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Haushaltsjahr 2025 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 1.000.000,00 € festgesetzt.
Die Hebesätze für Grundsteuer A, Grundsteuer B und Gewerbesteuer werden in einer Hebesatzsatzung festgelegt.
Es gilt der von der Gemeindevertretung als Teil des Haushaltsplanes beschlossene Stellenplan.
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Genehmigung der Aufsichtsbehörde ist erteilt. Sie hat folgenden Wortlaut:
G e n e h m i g u n g
Hiermit erteile ich die Genehmigung gemäß § 97a der Hessischen Gemeindeordnung
1. zur Aufnahme der in § 2 der Haushaltssatzung der Gemeinde Vöhl für das Haushaltsjahr 2025 vorgesehenen Kredite in Höhe von
3.775.000 €
(in Worten:
Dreimillionensiebenhundertfünfundsiebzigtausend Euro)
gemäß § 103 Abs. 2 der Hessischen Gemeindeordnung,
2. zur Inanspruchnahme der in § 3 der vorgenannten Haushaltssatzung vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von
4.000.000 €
(in Worten: Viermillionen Euro)
gemäß § 102 Abs. 4 der Hessischen Gemeindeordnung.
3. zur Inanspruchnahme des in § 4 der vorgenannten Haushaltssatzung vorgesehenen Höchstbetrages der Liquiditätskredite in Höhe von
1.000.000 €
(in Worten: Einemillion Euro)
gemäß § 105 Abs. 2 der Hessischen Gemeindeordnung.
Der Haushaltsplan liegt gem. § 97 Abs. 4 HGO zur Einsichtnahme in der Zeit vom 7. März 2025 bis einschließlich 17. März 2025 im Rathaus, Nebengebäude ehemalige Schule, Schlossstraße 3, 34516 Vöhl, 1. OG, während der unten genannten Öffnungszeiten öffentlich aus.
| Montag | 08:30 - 13:00 Uhr und 14:00 - 15:30 Uhr |
| Dienstag | 08:30 - 13:00 Uhr und 14:00 - 15:30 Uhr |
| Mittwoch | 08:30 - 13:00 Uhr |
| Donnerstag | 08:30 - 13:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr |
| Freitag | 08:30 - 12:00 Uhr |