Blick in unsere Grossgemeinde
Ausgabe 16/2024
Aus dem Rathaus wird berichtet
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Aus dem Rathaus wird berichtet
Die Antragstellung im Rahmen der Förderrichtlinie für Vereine ist in diesem Jahr bis zum
1. Mai 2024 möglich.
Daher weisen wir an dieser Stelle auf die wichtigsten Förderkriterien hin:
- Antragsberechtigt sind nur Vereine mit Sitz in der Nationalparkgemeinde Vöhl
- Für folgende Projekte können Zuschüsse gewährt werden:- zum Bau oder der Erweiterung von vereinseigenen Anlagen,
- für Instandsetzungsarbeiten an vereinseigenen oder durch den Verein genutzten Anlagen
- für die Neuanschaffung von Investitionsgütern
- für die Durchführung von Projekten
- Neu: Förderung von Eigenleistungen im Rahmen von Projekten - Die Förderung beträgt pro Antrag in der Regel 10 % jedoch maximal 2.500 €
- mögliche Erhöhung des Fördersatzes um weitere 5 % für besonders innovative Projekte
- Anträge auf Förderung sind schriftlich bis zum 01.05. eines Jahres zu stellen
- Jeder Verein kann nur einen Antrag pro Kalenderjahr stellen
- Bagatellgrenze von 1000,00 Euro
Es ist zunächst ein formloser Antrag mit einer Beschreibung des geplanten Projektes einzureichen. Erforderliche Unterlagen können ggf. nachgereicht werden.
Die Entscheidung über die Bewilligung einer Förderung trifft der Ausschuss für Soziales und Tourismus. Diese kann im Weiteren erst nach Genehmigung des Haushalts unserer Gemeinde erfolgen. Die Förderrichtlinie finden Sie auf unserer Homepage www.voehl.de unter
Gemeinde & Verwaltung - Satzungen / Ortsrecht.
Bei Fragen zur neuen Förderrichtlinie wenden Sie sich bitte an Herrn Scheffel, Tel. 05635/9931-16 oder E-Mail: Timo.Scheffel@voehl.de.