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Ausgabe 16/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

Aufgrund der §§ 5, 19, 20, 51 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 30.10.2019 (GVBl S. 310), der §§ 37 bis 40 des Hessischen Wassergesetzes (HWG) in der Fassung vom 14.12.2010 (GVBl I S. 548), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 22.08.2018 (GVBl S. 366), der §§ 1 bis 5 a), 6 a), 9 bis 12 des Hessischen Gesetzes über kommunale Abgaben (KAG) in der Fassung vom 24.03.2013 (GVBl I S. 134), zuletzt geändert durch Gesetz vom 28.05.2018 (GVBl S. 247), der §§ 1 und 9 des Gesetzes über Abgaben für das Einleiten von Abwasser in Gewässer (Abwasserabgabengesetz - AbwAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18.01.2005 (BGBl. I S. 114), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.08.2018 (BGBI. I S. 1327), und der §§ 1 und 2 des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Abwasserabgabengesetz (HAbwAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 09.06.2016 (GVBl S. 70), hat die Gemeindevertretung der Nationalparkgemeinde Vöhl in seiner Sitzung am 24. März 2025 folgenden

2. Nachtrag zur Entwässerungssatzung beschlossen:

§ 1

§ 10 Absatz 2 erhält folgende Fassung:

§ 10

Abwasserbeitrag

(2) Der Beitrag beträgt für das Verschaffen einer erstmaligen Anschlussmöglichkeit (Schaffensbeitrag) an die Abwasseranlage 3,87 EUR/m² Veranlagungsfläche.

In der Sitzung am 27.03.2023 hat die Gemeindevertretung beschlossen, dass für die Erneuerungs- und Erweiterungsmaßnahme „Neubau Kläranlage Asel“ ein Erneuerungsbeitrag Abwasser erhoben wird. Sobald der Beitragssatz kalkuliert ist, wird dieser in diese Satzung aufgenommen.

§ 2

Inkrafttreten

Diese Satzung in der Fassung des 2. Nachtrages, tritt am Tage nach seiner Bekanntmachung in Kraft.

Ausfertigungsvermerk:

Es wird bestätigt, dass der Inhalt dieses Nachtrages mit den hierzu ergangenen Beschlüssen der Gemeindevertretung übereinstimmt und dass die für die Rechtswirksamkeit maßgebenden Verfahrensvorschriften eingehalten wurden.

Vöhl, den 7. April 2025
Der Gemeindevorstand
der Nationalparkgemeinde Vöhl
gez. Kalhöfer
Bürgermeister