Ab Donnerstag, 1. Mai 2025, dürfen laut Passverordnung Fotos für Personalausweise und Reisepässe ausschließlich digital erstellt und über eine vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zertifizierte Cloud übermittelt werden. Die Passfotos können auch in Zukunft bei einem Fotodienstleister oder demnächst hier im Einwohnermeldeamt gemacht werden.
Sobald die Bundesdruckerei Berlin die Fotostationen geliefert hat, können die Passbilder dann direkt im Einwohnermeldeamt erstellt werden. Dies wird voraussichtlich ab 12. Mai 2025 möglich sein!
Die Übermittlung des bei einem Fotodienstleister erstellten digitalen Lichtbildes erfolgt über ein vom Bundesamt für die Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zertifiziertes, gesichertes Cloudverfahren. Kundinnen und Kunden erhalten nach der Aufnahme bei einem Fotodienstleister einen QR-Code, den sie im Einwohnermeldeamt vorlegen. Über diesen Code wird das Foto direkt aus der Cloud abgerufen.
Damit diese Wahlmöglichkeit auch in Zukunft besteht, müssen sich Fotodienstleister rechtzeitig an die neue digitale Infrastruktur anschließen.
Die neuen Bestimmungen gelten für Personalausweise und Reisepässe sowie Aufenthaltstitel und Reiseausweise. Für Führerscheine ist bei Antragstellung und Umtausch weiterhin ein „klassisches Papierfoto“ erforderlich.
Warum die Änderung?
Hintergrund der neuen Vorschrift ist der Schutz vor Morphing. Bei dieser Manipulationstechnik werden mehrere Gesichtsbilder zu einem einzigen Bild verschmolzen. Diese Methode kann zur Täuschung von Identitätskontrollen oder unerlaubten Grenzübertritten genutzt werden. Die digitale Übermittlung von Passbildern soll das Risiko von Identitätsdiebstahl und Missbrauch erheblich reduzieren.