Aufgrund der §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 11.12.2020 (GVBl. I S. 914), hat die Gemeindevertretung der Nationalparkgemeinde Vöhl am 5. Februar 2024 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
Der Haushaltsplan für das Jahr 2024 wird
festgesetzt.
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2024 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 5.317.290,00 € festgesetzt.
Verpflichtungsermächtigungen, die im Haushaltsjahr 2024 zur Leistung von Ausgaben in künftigen Jahren für Investitionen berechtigen, werden auf 10.076.540,00 € festgesetzt.
Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Haushaltsjahr 2024 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 1.000.000,00 € festgesetzt.
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2024 wie folgt festgesetzt:
| 1. Grundsteuer | |
| a) | für land- und forstwirtschaftliche |
| Betriebe (Grundsteuer A) auf — 540 v. H. |
| b) | für Grundstücke (Grundsteuer B) auf — 540 v. H. |
| 2. Gewerbesteuer auf — 390 v. H. | |
Es gilt der von der Gemeindevertretung als Teil des Haushaltsplanes beschlossene Stellenplan.
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Genehmigung der Aufsichtsbehörde ist erteilt. Sie hat folgenden Wortlaut:
Der Haushaltsplan liegt gem. § 97 Abs. 4 HGO zur Einsichtnahme in der Zeit vom 6. Mai 2024 bis einschließlich 16. Mai 2024 im Rathaus, Nebengebäude ehemalige Schule, Schlossstraße 3, 34516 Vöhl, 1. OG, während der unten genannten Öffnungszeiten öffentlich aus.
| Montag | 08:30 - 13:00 Uhr und 14:00 - 15:30 Uhr |
| Dienstag | 08:30 - 13:00 Uhr und 14:00 - 15:30 Uhr |
| Mittwoch | 08:30 - 13:00 Uhr |
| Donnerstag | 08:30 - 13:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr |
| Freitag | 08:30 - 12:00 Uhr |
| Vöhl, 24. April 2024Nationalparkgemeinde Vöhl |
| Der Gemeindevorstand |
| Dienstsiegel |
| gez. Unterschrift |
| (Kalhöfer) |
| Bürgermeister |