Die Antragstellung im Rahmen der Förderrichtlinie für Vereine ist in diesem Jahr bis zum
1. Mai 2025 möglich.
Daher weisen wir an dieser Stelle auf die wichtigsten Förderkriterien hin:
| - zum Bau oder der Erweiterung von vereinseigenen Anlagen, |
| - für Instandsetzungsarbeiten an vereinseigenen oder durch den Verein genutzten Anlagen |
| - für die Neuanschaffung von Investitionsgütern |
| - für die Durchführung von Projekten |
| - Förderung von Eigenleistungen im Rahmen von Projekten |
Es ist zunächst ein formloser Antrag mit einer Beschreibung des geplanten Projektes einzureichen. Erforderliche Unterlagen können ggf. nachgereicht werden.
Die Entscheidung über die Bewilligung einer Förderung trifft der Ausschuss für Soziales und Tourismus. Diese kann im Weiteren erst nach Genehmigung des Haushalts unserer Gemeinde erfolgen. Die Förderrichtlinie finden Sie auf unserer Homepage www.voehl.de unter
Gemeinde & Verwaltung - Satzungen / Ortsrecht.
Bei Fragen zur neuen Förderrichtlinie wenden Sie sich bitte an Herrn Scheffel, Tel. 05635/9931-16 oder E-Mail: Timo.Scheffel@voehl.de.