Die Gemeindevertretung Vöhl hat in ihrer Sitzung am 26. April 2021 die ehrenamtlichen Mitglieder des Gemeindevorstandes (Beigeordnete) gewählt.
Wegen ihrer Wahl in den Gemeindevorstand haben die Gemeindevertreter Herr Thorsten Wrage (SPD), Herr Axel Großmann (Freie Wähler Vöhl), Frau Susanne Kubat (BI Grüne Liste Vöhl) und Herr Heinrich Heidel (FDP) auf ihr Mandat als Gemeindevertreter verzichtet.
Dieser mir gegenüber schriftlich mitgeteilte Verzicht ist unwiderruflich.
Gemäß § 33 Abs. 1 Nr. 1 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005 (GVBl. I S. 197), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 11. Dezember 2020 (GVBl. S. 915), stelle ich fest, dass Frau Susanne Kubat und die Herren Thorsten Wrage, Axel Großmann und Heinrich Heidel ihren Sitz in der Gemeindevertretung am 26. April 2021 verloren haben.
Ich stelle gemäß § 34 Abs. 1 KWG weiterhin fest, das als nächste noch nicht berufene Bewerber/innen folgende Personen in die Gemeindevertretung der Nationalparkgemeinde Vöhl nachrücken:
| - | vom Wahlvorschlag der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD) |
| Frau Alisa Wolf, Itterstraße 4, 34516 Vöhl-Herzhausen |
| - | vom Wahlvorschlag der Freien Wähler Vöhl |
| Herr Andre Kalabis, Zum Estenberg 17, 34516 Vöhl-Buchenberg |
| - | vom Wahlvorschlag der Bürgerinitiative Grüne Liste Vöhl |
| Frau Sophia Kubat, Mittelweg 2, 34516 Vöhl-Marienhagen |
| - | vom Wahlvorschlag der Freien Demokratischen Partei Deutschlands (FDP) |
| Frau Binia Emde, Am Baukenberg 4, 34516 Vöhl-Marienhagen |
Aufgrund der Wahl in den Gemeindevorstand hat Herr Axel Großmann aus Dorfitter auch auf seinen Sitz im Ortsbeirat Dorfitter verzichtet. Dies ist unwiderruflich und wird hiermit festgestellt.
Weiterhin stelle ich fest, dass gemäß § 34 Abs. 1a KWG
Herr Karl-Heinz Bremer, Am Hohlweg 11, 34516 Vöhl-Dorfitter
als nächster noch nicht berufene Bewerber vom Wahlvorschlag der „Einheitsliste Dorfitter“ in den Ortsbeirat Dorfitter nachrückt.
Gegen die Gültigkeit dieser Feststellungen sind die Rechtsmittel der §§ 25 bis 27 KWG gegeben. Der Einspruch gemäß § 25 KWG ist binnen einer Ausschlussfrist von 2 Wochen nach der Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift beim Gemeindewahlleiter der Nationalparkgemeinde Vöhl, Schlossstraße 1, 34516 Vöhl, zu erheben.
Die Gemeindevertretung Vöhl hat in ihrer Sitzung am 21. April 2026 die ehrenamtlichen Mitglieder des Gemeindevorstandes (Beigeordnete) gewählt.
Wegen ihrer Wahl in den Gemeindevorstand haben die Gemeindevertreter Herr Martin Obst, (CDU), Herr Jürgen Klinkert (SPD), Herr Peter Göbel (Freie Wähler Vöhl) und Frau Susanne Kubat (BI Grüne Liste Vöhl) auf ihr Mandat als Gemeindevertreter/in verzichtet.
Dieser mir gegenüber schriftlich mitgeteilte Verzicht ist unwiderruflich.
Gemäß § 33 Abs. 1 Nr. 1 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) stelle ich fest, dass Frau Susanne Kubat und die Herren Martin Obst, Jürgen Klinkert und Peter Göbel ihren Sitz in der Gemeindevertretung am 21. April 2026 verloren haben.
Weiterhin stelle ich fest, dass Herr Helmut Rikus durch seine am 21. April 2026 erfolgte Wahl in den Gemeindevorstand als nächster noch nicht berufene Bewerber der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD) für die Gemeindevertretung an seinem Nachrücken in die Gemeindevertretung gehindert ist.
Ich stelle gemäß § 34 Abs. 1 KWG somit fest, das als nächste noch nicht berufene Bewerber/in folgende Personen in die Gemeindevertretung der Nationalparkgemeinde Vöhl ab 21. April 2026 nachrücken:
| - | vom Wahlvorschlag der Christlich Demokratischen Union Deutschlands (CDU) |
| Herr Andreas Henke, Vöhl-Basdorf |
| - | vom Wahlvorschlag der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD) |
| Herr Nils Backhaus, Vöhl-Herzhausen |
| - | vom Wahlvorschlag der Freien Wähler Vöhl |
| Herr Jonas Böttger, Vöhl-Marienhagen |
| - | vom Wahlvorschlag der Bürgerinitiative Grüne Liste Vöhl |
| Frau Johanna Krähling, Vöhl-Schmittlotheim |
Aufgrund der Wahl in den Gemeindevorstand hat Herr Peter Göbel aus Vöhl auch mit Wirkung vom 21. April 2026 auf seinen Sitz im Ortsbeirat Vöhl verzichtet. Dies ist unwiderruflich und wird hiermit festgestellt.
Weiterhin stelle ich fest, dass gemäß § 34 Abs. 1a KWG
Herr Florian Döhne, Vöhl
als nächster noch nicht berufene Bewerber vom Wahlvorschlag der „Bürgerliste Vöhl“ ab 21. April 2026 in den Ortsbeirat Vöhl nachrückt.
Gegen die Gültigkeit dieser Feststellungen sind die Rechtsmittel der §§ 25 bis 27 KWG gegeben. Der Einspruch gemäß § 25 KWG ist binnen einer Ausschlussfrist von 2 Wochen nach der Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift beim Gemeindewahlleiter der Nationalparkgemeinde Vöhl, Schlossstraße 1, 34516 Vöhl, zu erheben.