hier: Entfernen des Grabschmucks von Rasengräbern
Die Mähsaison auf den gemeindlichen Liegenschaften hat begonnen – damit auch auf unseren Friedhöfen.
Die Friedhofsverwaltung weist darauf hin, dass auf Rasengrabfeldern das Abstellen von Blumenschalen, Kerzen, Steinen oder sonstigem Grabschmuck laut Friedhofsordnung nicht erlaubt ist. Dies ist wichtig, damit der Bauhof die Flächen problemlos pflegen kann.
Die Rasengrabfelder sind als einheitliche Rasenflächen vorgesehen, daher ist dort generell kein Grabschmuck und auch keine Bepflanzung möglich.
Bitte entfernen Sie bereits abgelegten Grabschmuck zeitnah und verzichten Sie künftig auf das Ablegen weiterer Gegenstände. Nicht entfernter Schmuck wird künftig vom Bauhof entfernt und entsorgt.
Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe.