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Blick in unsere Grossgemeinde
Ausgabe 26/2024
Aus dem Rathaus wird berichtet
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Fälligkeit der Hundesteuer

Wir machen darauf aufmerksam, dass am 1. Juli 2024 die Hundesteuer zur Zahlung fällig wird.

Überweisen Sie bitte die fälligen Beträge unter Angabe des Kassenzeichens auf eines der folgenden Konten der Gemeindekasse Vöhl:

Sparkasse Waldeck-Frankenberg

SEPA-Verfahren:

IBAN:

DE62 5235 0005 0007 0002 27

BIC:

HELADEF1KOR

Waldeck-Frankenberger Bank

SEPA-Verfahren:

IBAN:

DE72 5236 0059 0005 8414 96

BIC:

GENODEF1KBW

Bei erteiltem Lastschriftmandat (ehem. Einzugsermächtigung) werden die Beträge am 01.07.2024 im SEPA-Verfahren abgebucht.

Für evtl. Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:

Herr Andreas Weber, Tel. 05635/9931-21, E-Mail: andreas.weber@voehl.de

Herr Lothar Treyse, Tel. 05635/9931-22, E-Mail: lothar.treyse@voehl.de

Vöhl, 19. Juni 2024
Gemeindekasse Vöhl