Amt für Bodenmanagement Korbach
- Flurbereinigungsbehörde -
Medebacher Landstraße 27, 34497 Korbach
Tel.-Nr.: (0611) 535-4000, Fax-Nr: (0611) 327 605 501
E-Mail: info.afb-korbach@hvbg.hessen.de
Gz.: 2-KB-05-23-36-01-B-0004#005
Flurbereinigungsverfahren Frankenberg-Rengershausen - Nuhnerenaturierung -
Verfahrensnummer: VF 2336
Im Flurbereinigungsverfahren Frankenberg-Rengershausen - Nuhnerenaturierung - wird hiermit ein Termin zur Anhörung der Beteiligten über die Ergebnisse der Wertermittlung sowie zur Einsichtnahme und Erläuterung der Wertermittlungsergebnisse gemäß § 32 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) vom 16.03.1976 (BGBl. I S. 546) in der jeweils geltenden Fassung anberaumt.
Der Anhörungstermin findet am
Montag, den 18. August 2025, um 19:30 Uhr
im „Haus des Gastes“ in Rengershausen,
Braunshäuser Straße 3, 35066 Frankenberg-Rengershausen
statt, zu dem alle Beteiligten eingeladen werden.
Darüber hinaus wird in diesem Termin auch über den weiteren Ablauf des Flurbereinigungsverfahrens, insbesondere die Abfindungswunschtermine und die Abfindungsvereinbarungstermine informiert.
Zur Einsichtnahme und Erläuterung werden die Ergebnisse der Wertermittlung wie folgt ausgelegt:
im „Haus des Gastes“ in Rengershausen,
Braunshäuser Straße 3, 35066 Frankenberg-Rengershausen
| am Dienstag, den 19. August 2025 | von 08:00 bis 16:00 Uhr |
| am Mittwoch, den 20. August 2025 | von 13:00 bis 20:00 Uhr |
In den oben genannten Zeitenräumen stehen zur Erläuterung und für Auskünfte Mitarbeiter der Flurbereinigungsbehörde zur Verfügung.
Jedem Beteiligten bzw. Bevollmächtigten wird sein „Nachweis des Alten Bestandes“ zugesandt.
In diesem sind die im Flurbereinigungsgebiet gelegenen Grundstücke mit Fläche, Wert und weiteren Angaben aufgeführt.
Beteiligte, die diesen „Nachweis des Alten Bestandes“ nicht erhalten haben, werden hiermit aufgefordert, sich zwecks Aushändigung dieser Unterlagen an das Amt für Bodenmanagement Korbach, Medebacher Landstraße 27, 34497 Korbach, zu wenden.
Einwendungen gegen die Ergebnisse der Wertermittlung können während der Auslegungstage sowie bis zur Bekanntgabe der Wertermittlungsfeststellung vorgebracht werden.
Beteiligte, die an der Teilnahme verhindert sind, können sich durch einen mit einer schriftlichen Vollmacht ausgewiesenen Bevollmächtigten vertreten lassen.
Diese Ladung wird in den Gemeinden Vöhl, Haina (Kloster), Burgwald und Allendorf (Eder) sowie den Städten Frankenberg (Eder), Lichtenfels, Korbach, Frankenau, Medebach und Hallenberg ortsüblich öffentlich bekannt gemacht. Darüber hinaus finden Sie diese Ladung sowie weitere Informationen zum Flurbereinigungsverfahren unter www.hvbg.hessen.de/VF2336.