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Blick in unsere Grossgemeinde
Ausgabe 34/2024
Aus dem Rathaus wird berichtet
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Aus dem Rathaus wird berichtet

Wir machen darauf aufmerksam, dass am 15. August 2024 die Grundbesitzabgaben, die Gewerbesteuer und die Zweitwohnungssteuer zur Zahlung fällig waren.

Überweisen Sie bitte die fälligen Beträge unter Angabe des Kassenzeichens auf eines der folgenden Konten der Gemeindekasse Vöhl:

Sparkasse Waldeck-Frankenberg

SEPA-Verfahren:

IBAN: DE62 5235 0005 0007 0002 27

BIC: HELADEF1KOR

Waldeck-Frankenberger Bank

SEPA-Verfahren:

IBAN: DE72 5236 0059 0005 8414 96

BIC: GENODEF1KBW

Bei erteiltem Lastschriftmandat (ehem. Einzugsermächtigung) wurden die Beträge am 15.08.2024 im SEPA-Verfahren abgebucht.

Für evtl. Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:

Herr Andreas Weber, Tel. 05635/9931-21,

E-Mail: andreas.weber@voehl.de

Herr Lothar Treyse, Tel. 05635/9931-22,

E-Mail: lothar.treyse@voehl.de

Vöhl, 16. August 2024
Gemeindekasse Vöhl