Wir machen darauf aufmerksam, dass am 15. August 2024 die Grundbesitzabgaben, die Gewerbesteuer und die Zweitwohnungssteuer zur Zahlung fällig waren.
Überweisen Sie bitte die fälligen Beträge unter Angabe des Kassenzeichens auf eines der folgenden Konten der Gemeindekasse Vöhl:
Sparkasse Waldeck-Frankenberg
SEPA-Verfahren:
IBAN: DE62 5235 0005 0007 0002 27
BIC: HELADEF1KOR
Waldeck-Frankenberger Bank
SEPA-Verfahren:
IBAN: DE72 5236 0059 0005 8414 96
BIC: GENODEF1KBW
Bei erteiltem Lastschriftmandat (ehem. Einzugsermächtigung) wurden die Beträge am 15.08.2024 im SEPA-Verfahren abgebucht.
Für evtl. Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:
Herr Andreas Weber, Tel. 05635/9931-21,
E-Mail: andreas.weber@voehl.de
Herr Lothar Treyse, Tel. 05635/9931-22,
E-Mail: lothar.treyse@voehl.de