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Blick in unsere Grossgemeinde
Ausgabe 37/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

Der Gemeindewahlleiter

der Gemeinde Vöhl

Ausscheiden eines Mitgliedes aus der Gemeindevertretung Vöhl

Herr Karl-Friedrich Wilke, der über den Wahlvorschlag der „Freien Demokratischen Partei (FDP)“ am 14. März 2021 in die Gemeindevertretung Vöhl gewählt wurde, hat am 1. September 2025 auf sein Mandat in der Gemeindevertretung aufgrund seiner Wahl in den Gemeindevorstand verzichtet. Der schriftlich erklärte Verzicht ist unwiderruflich.

Gemäß § 33 Abs. 1 Nr. 1 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) in der Fassung vom 7. März 2005 (GVBl. I S. 197), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 1. April 2025 (GVBl. 2025 Nr. 24), stelle ich fest, dass Herr Karl-Friedrich Wilke seinen Sitz in der Gemeindevertretung Vöhl verliert.

Weiterhin stelle ich fest, dass gemäß § 34 Abs. 3 KWG als nächster noch nicht berufener Bewerber des o. g. Wahlvorschlags Herr Matthias Kesper, Vöhl, in die Gemeindevertretung Vöhl nachrückt.

Gegen die Gültigkeit dieser Feststellungen sind die Rechtsmittel der §§ 25 bis 27 KWG gegeben. Der Einspruch gem. § 25 KWG ist binnen einer Ausschlussfrist von 2 Wochen nach der Bekanntgabe beim Gemeindewahlleiter der Nationalparkgemeinde Vöhl, Schlossstraße 1, 34516 Vöhl, zu erheben.

Vöhl, 2. September 2025
gez. Unterschrift
(Kalhöfer)
Gemeindewahlleiter