Nationalparkgemeinde Vöhl
Die Nationalparkgemeinde Vöhl sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine zuverlässige und flexible
in der Kindertagesstätte Schmittlotheim im Rahmen einer unbefristeten Teilzeitbeschäftigung mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von derzeit 13 Stunden. Die tägliche Arbeitszeit kann außerhalb der Öffnungszeiten der Kindertagesstätte individuell und flexibel vereinbart werden.
Es handelt sich um eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Die Eingruppierung erfolgt nach Entgeltgruppe 2 TVöD. Für die tägliche Reinigungsleistung liegt ein Hygieneplan zu Grunde.
| Wir bieten Ihnen: | |
| • | einen sicheren und krisenfesten Arbeitsplatz |
| • | eine unbefristete Teilzeitstelle |
| • | eine leistungsgerechte Vergütung nach TVöD/VKA und Teilnahme an der leistungsorientieren Bezahlung |
| • | Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes incl. der Möglichkeit der zusätzlichen Altersvorsorge (Entgeltumwandlung) |
| • | Jobrad-Angebot |
Das alles passt zu Ihnen? Dann richten Sie bitte Ihre aussagekräftige Bewerbung mit den üblichen Unterlagen bis zum 15. Oktober 2024 an den
Gemeindevorstand der Nationalparkgemeinde Vöhl,
z. Hd. Herrn Dirk Beckmann,
Schlossstraße 1,
34516 Vöhl
oder per Mail an info@voehl.de
Vorabinformationen erhalten Sie von:
Herrn Dirk Beckmann, Tel. 05635/9931-15, E-Mail: dirk.beckmann@voehl.de
Wir fördern die Gleichstellung aller Mitarbeiter (m/w/d) nach Maßgabe der Vorschriften des Hessischen Gleichberechtigungsgesetzes (HGlG). Schwerbehinderte Bewerber (m/w/d) werden bei gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt.
Bitte legen Sie keine Originale vor. Wenn Sie eine Rücksendung der schriftlichen Bewerbungsunterlagen wünschen, legen Sie bitte einen ausreichend großen, frankierten und mit Ihrer Adresse versehenen Umschlag bei.
Mit der Abgabe der Bewerbung willigen die Bewerber (m/w/d) in eine Speicherung der personenbezogenen Daten für die Dauer des Bewerbungsverfahrens ein. Ein Widerruf dieser Einwilligung ist jederzeit möglich. Ihre Bewerbungsdaten und –unterlagen werden spätestens sechs Monate nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens gelöscht bzw. vernichtet.