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Blick in unsere Grossgemeinde
Ausgabe 5/2024
Aus dem Rathaus wird berichtet
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Ortsgerichtsvorsteher

Der Direktor des Amtsgerichts Korbach hat die Gemeinde Vöhl in Kenntnis gesetzt, dass die Amtszeit des Ortsgerichtsvorstehers des Ortsgerichts Vöhl III am 28. März 2024 abläuft. Die Gemeinde Vöhl wurde zu einer Wahl durch die Gemeindevertretung aufgefordert.

Das Ortsgericht Vöhl III ist für die Ortsteile Buchenberg, Ederbringhausen, Harbshausen, Kirchlotheim, Niederorke, Oberorke und Schmittlotheim zuständig.

Der bisherige Ortsgerichtsvorsteher steht für eine Wiederwahl nicht mehr zur Verfügung. Er würde die Tätigkeit im Ortsgericht als Ortsgerichtsschöffe fortsetzen und einen neu gewählten Ortsgerichtsvorsteher gründlich einarbeiten.

Die weiteren 4 Mitglieder des Ortsgerichts Vöhl III haben kein Interesse, die Funktion des Ortsgerichtsvorstehers zu übernehmen. Von daher ist eine Neuwahl zwingend erforderlich. Hierzu benötigen wir Ihre Mithilfe.

Mitglieder des Ortsgerichts werden von der Gemeindevertretung gewählt und dem Direktor des Amtsgerichts zur Ernennung vorgeschlagen.

Die Personen können von den Mitgliedern des Gemeindevorstandes und der Gemeindevertretung vorgeschlagen werden. Die Wahl soll in der Sitzung der Gemeindevertretung am 18. März 2024 erfolgen. Die technische Ausstattung (Laptop, Software usw.) wird von der Gemeinde gestellt.

Interessenten für dieses Ehrenamt können sich bis Freitag, 16. Februar 2024 bei Herrn Beckmann, Gemeindeverwaltung Vöhl, Tel.: 05635-9931-15 oder per E-Mail an dirk.beckmann@voehl.de melden.