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Ausgabe 51/2023
Aus dem Rathaus wird berichtet
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Silvester - Vorsicht im Umgang mit Feuerwerk

Der letzte Tag des Jahres wird traditionell mit Feuerwerk beendet und das Neue Jahr mit Fontänen und Raketen begrüßt. Doch dabei kann es gefährlich werden. Durch den unachtsamen Umgang mit Feuerwerkskörpern werden häufig Verletzungen und Brände verursacht. Nicht geprüfte Knallkörper, illegal eingeführt oder auch selbst gebastelt, stellen eine besondere Gefahr dar. Vor allem Minderjährige sind von Feuerwerkskörpern fasziniert. Erwachsene sollten deswegen mit ihren Kindern über die Gefahren sprechen. Wer umsichtig und verantwortungsvoll mit Böllern umgeht, kann als Vorbild so manche schwere Verletzung verhindern.

Die gängigen Feuerwerksartikel sind in zwei Kategorien eingeteilt: Feuerwerkskörper mit dem Kürzel F2 (z.B. Raketen, Römische Lichter und Knallkörper) dürfen nur an Personen ab 18 Jahren abgegeben und von diesen gezündet werden. Feuerwerkskörper der Kategorie F1 (z.B. Wunderkerzen, Knallerbsen und Tischfeuerwerk) können dagegen ganzjährig erworben und auch von Personen ab zwölf Jahren abgebrannt werden.

Wichtige Hinweise zum Gebrauch von Silvesterfeuerwerk:
  • Pyrotechnik darf nicht in unmittelbarer Nähe von Krankenhäusern, Kirchen, Kinder- und Altersheimen sowie Fachwerkhäusern abgebrannt werden.

  • Pyrotechnik darf nur am 31. Dezember und 1. Januar abgebrannt werden.

  • Vor dem Abbrennen sollten immer die Aufstellanleitung und Sicherheitshinweise genau durchgelesen und beachtet werden.

  • Schutzabstände einhalten: bei F1 mindestens ein Meter, bei F2 mindestens acht Meter.

  • Kategorie-F2-Feuerwerke nur im Freien verwenden.

  • Auf festen und geraden Untergrund achten; bei Raketen: keine freistehenden Einzelflaschen verwenden (Standsicherheit!), sondern besser Getränkekästen nutzen.

  • Niemals Böller, Knaller, Kanonenschläge, Vulkane, Fontänen, Römische Lichter o.ä. in der Hand zünden oder unkontrolliert von sich werfen.

  • Beim Anzünden niemals Körperteile über den Feuerwerkskörper halten; Feuerwerkskörper nicht in die Hosentasche stecken.

  • Raketen und Batteriefeuerwerk nie auf Menschen, Tiere, Gebäude oder Fahrzeuge richten.

  • Feuerwerksartikel niemals nach dem Anzünden in Menschengruppen werfen.

  • Feuerwerksartikel der Kategorie F2 nicht an Kinder und Jugendliche weitergeben. Bei Feuerwerksartikeln der Kategorie F1 liegt die Altersgrenze qua Gesetz bei zwölf Jahren.

  • Niemals selbst an Feuerwerkskörpern basteln.

  • Blindgänger keinesfalls erneut anzünden, sondern mit Wasser überschütten und entsorgen.

  • Kein Böllern unter Alkoholeinfluss.

  • Haustiere sollten zum Schutz vor unberechenbaren Schreckreaktionen in der Silvesternacht am besten in der Wohnung oder im Haus bleiben.