Schnittgut mehrjähriger Gehölzpflanzen (Baum- und Strauchschnitt, mit Laub oder Nadeln)
Grün- und Staudenschnit Rasenschnitt
Hecken- und Blumenschnitt
Mähgut, krautiger Grasschnitt
Pflanzenabfälle mit Anhaftungen von Erde
Gemüseabfälle aus Haus- und Kleingärten
abgegeben werden.
Äste sollten nicht dicker als armstark sein. Die Schnittlänge darf 1 m nicht überschreiten.
Wir möchten alle Bürgerinnen und Bürger darauf hinweisen, dass die Annahme der vorgenannten Abfälle nur gegen Vorlage der gelben Berechtigungskarte erfolgen kann. Sie ist auf Verlangen vorzuzeigen bzw. am Fahrzeug gut sichtbar anzubringen.
Die Gebühr beträgt:
| für die Anlieferung von Kleinmengen bis max. 0,5 cbm | = 3,00 € |
| die Anlieferung von Kleinmengen bis max. 1,0 cbm | = 5,00 € |
| für jeden weiteren angefangenen Kubikmeter | = 5,00 € |
Bitte beachten Sie die zu trennenden Abfallfraktionen und folgen den angebrachten Hinweistafeln.
Zur Fraktion 1 gehört: Gehölzschnitt, auch mit Laub oder Nadeln (ab Daumendicke) und Stammholz (bis 70 cm Umfang).
Zur Fraktion 2 gehört: Heckenschnitt, Stauden- und Krautschnitt, Grünabfälle mit Erdanhaftungen, gemischte Grünabfälle, Wurzeln m. Stammdurchmesser kl. als 20 cm
Zur Fraktion 3 gehört: Rasenschnitt, Laub, Obstabfälle, Rindenabfälle
Um Kenntnisnahme und Beachtung der zu trennenden Abfallfraktionen wird gebeten. Vielen Dank für Ihre Unterstützung.