Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung in Verbindung mit § 6 der Hauptsatzung der Gemeinde Körle werden die o. g. Planungen öffentlich ausgelegt.
Ziel und Zweck der Planungen
8. Änderung des Flächennutzungsplanes
Im wirksamen Flächennutzungsplan der Gemeinde Körle ist der nördliche Bereich als Biotopfläche und der nordwestliche Bereich als Fläche für die Landwirtschaft festgesetzt. Im Rahmen der vorbereitenden Bauleitplanung werden die Flächen des Änderungsbereichs gemäß § 11 Abs. 2 BauNVO als Sonstiges Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Anlagen für die Pferdehaltung/ Reithalle ausgewiesen.
Abgrenzung des Verfahrensgebietes der 8.Änderung des Flächennutzungsplanes
Das ca. 4.860 m² ha große Verfahrensgebiet der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes befindet sich in der Gemarkung Wagenfurth und umfasst die in der Flur 2 liegenden Flurstücke 11/1 tlw. und 12/6 tlw. Die Fläche wird begrenzt, im Norden durch die Wegeparzelle 41/5, im Osten und Süden durch Betriebsflächen für die Pferdehaltung und im Westen durch Flächen der Landwirtschaft.
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 22 „Untere Fuldatalstraße“
Die Flächen des Planbereichs sollen neu geordnet werden. Neben der Sicherung der vorhandenen Bebauung besteht die Notwendigkeit zur Ausweisung zusätzlicher Flächen für die Pferdehaltung. Der Eigentümer der Flächen möchte seinen Pferdehaltungsbetrieb mit angegliedertem Reitplatz um eine Reit- und Lagerhalle erweitern. Im Anschluss an den im nordöstlichen Bereich des Flurstücks 11/1, in dem ein Longierplatz, eine Pferdeauslauffläche und Besucherparkplatz angelegt wurden, soll zu diesem Zweck eine entsprechende überbaubare Fläche ausgewiesen werden. Zur Realisierung der Planung besteht die Notwendigkeit zur Erstellung einer Bauleitplanung. Ziel ist die Ausweisung einer Dorfgebietsfläche gem. § 5 BauNVO sowie einer Sondergebietsfläche mit der Zweckbestimmung Anlagen für die Pferdehaltung/Reithalle gem. § 11 Abs. 2 BauNVO.
Abgrenzung des Verfahrensgebietes des Bebauungsplanes Nr. 22 „Untere Fuldatalstraße“
Das Verfahrensgebiet des Bebauungsplanes befindet sich in der Gemarkung Wagenfurth und umfasst die in der Flur 2 liegenden Flurstücke 12/6 tlw., 12/7, 12/8 und 11/1 tlw. Die Fläche wird begrenzt, im Norden durch die Wegeparzelle 41/5, im Osten durch die Gemeindestraße Untere Fuldatalstraße, im Süden durch die vorhandene Bebauung und im Westen durch Flächen der Landwirtschaft.
Beteiligung der Öffentlichkeit
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Körle hat in ihrer Sitzung am 27.11.2023 die öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 22 „Untere Fuldatalstraße“ sowie des Entwurfs der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes (Parallelverfahren) gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.
Die Planentwürfe mit jeweiliger Begründung und Umweltbericht können in der Zeit vom 18.03.2024 bis einschließlich 23.04.2024 (sofern auf die genannten Tage kein gesetzlicher Feiertag fällt) in der Gemeindeverwaltung der Gemeinde Körle, (1. OG – Bauamt), Im Mülmischtal 2, 34327 Körle, während der allgemeinen Dienststunden
| montags bis freitags | 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr |
| montags, dienstags, donnerstags | 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr |
| mittwochs | 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr |
von Jedermann eingesehen werden.
Gemäß § 4a Abs. 4 BauGB – Gemeinsame Vorschriften zur Beteiligung – wird darauf hingewiesen, dass der Inhalt dieser ortsüblichen Bekanntmachung nach § 3 Abs.2 Satz 2 BauGB und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen während des vorgenannten Auslegungszeitraumes zusätzlich auf der Homepage der Gemeinde Körle im Internet unter https://koerle.de/buergerservice /bauleitplanung.html eingestellt und über das zentrale Internet-Portal des Landes unter https://bauleitplanung.hessen.de/bebauungsplan zugänglich sind.
Während der öffentlichen Auslegung können während der Dienstzeiten Stellungnahmen unter Angabe der Anschrift schriftlich oder zur Niederschrift beim Gemeindevorstand der Gemeinde Körle, (Gemeindeverwaltung), Im Mülmischtal 2, 34327 Körle abgegeben werden.
Es wird darauf hingewiesen,
| - | das in der Regel alle eingegangenen Stellungnahmen in der öffentlichen Sitzung der Gremien beraten und entschieden werden, |
| - | das nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bauleitplanung unberücksichtigt bleiben können, |
| - | das gem. § 4b BauGB die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten gem. §§ 2a bis 4a BauGB dem Büro für Stadtbauwesen Meißner, Hühnefelder Straße 20, 34295 Edermünde übertragen worden sind. |
Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie gleichzeitiger Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 As. 1 BauGB sind folgende Stellungnahmen mit wesentlichen umweltrelevanten Informationen eingegangen, bzw. umweltrelevante Themen angesprochen worden:
Umweltbezogene Informationen
Es liegen folgende umweltbezogene Informationen vor:
| [1] | Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen |
| [2] | Darstellung anderer Planungsmöglichkeiten |
| [3] | Maßnahmen zur Überwachung der Auswirkungen |
Hinsichtlich der Umweltbelange wurden im Hinblick auf die Wirkfaktoren der geplanten Sonderbaufläche insbesondere die Auswirkungen auf den Menschen, auf Tiere und Pflanzen, auf Boden und Wasser, auf Klima und Luft sowie auf Kulturgüter und das Landschaftsbild geprüft.
Umweltbericht / Gutachten
Es liegen vor:
| [4] | Umweltbericht zum Bebauungsplan |
Der Umweltbericht enthält Informationen zu den folgenden Schutzgütern:
● Schutzgut Mensch
finden sich in [1], [4]. Es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: Störwirkungen, gewerblicher Lärm, Verkehrslärm, Abfall.
● Schutzgut Tiere
finden sich in [1], [4]
Es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: Lebensraumpotenzial des Plangebietes für Brutvögel, Auswirkungen durch Lebensraumverlust, Bewertung von Störungen, Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen.
● Schutzgut Pflanzen
finden sich in [1], [4]. Es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: Flächennutzung und Biotopausstattung im Gellungsbereich, gesetzlich geschützte Biotope, Auswirkungen durch Lebensraumverlust, Vermeldungs- und Verminderungsmaßnahmen.
● Schutzgut Boden und Wasser
finden sich in [1], [4]. Es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: Bodenarten, Flächennutzung, Grundwasser, Wasserspeichervermögen, Eingriffe durch Bebauung und Erschließung, Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen.
● Schutzgut Klima und Luft
finden sich in [1], [4]. Es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: überörtliche und lokale Klimasituation, Luftqualität, Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen.
● Schutzgut Kulturgüter
finden sich in [1]; [4]. Es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: Kultur- und Sachgüter
● Schutzgut Landschaftsbild
finden sich in [1], [4]. Es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: Betrachtungsraum, Auswirkungen durch visuelle Veränderungen.