Die Gemeindevertretung der Gemeinde Guxhagen hat in Ihrer Sitzung am 12.03.2023 die Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht gemäß § 25 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung auf Grundlage des Kommunalen Entwicklungskonzeptes in der Gemeinde Guxhagen beschlossen.
Der Satzung wird hiermit amtlich bekannt gegeben.
Die Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht gemäß § 25 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung auf Grundlage des Kommunalen Entwicklungskonzeptes in der Gemeinde Guxhagen, liegt in der Gemeindeverwaltung Guxhagen, Zum Ehrenhain 2, 34303 Guxhagen, Zimmer 104, einschließlich mit dem dazugehörigen Lageplan zu jedermanns Einsicht bereit.