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Vom Kuckuck und Esel (Guxhagen-Körle)
Ausgabe 12/2024
Amtliche Bekanntmachungen Guxhagen
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Amtliche Bekanntmachungen Guxhagen - Niederschrift über die 21.Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 11.03.2024

Anwesend:

Kauffeld, Ralf (SPD)

Edelmann, Falk (SPD)

Farin, Edgar (FW)

Fehr, Dirk (GL-FWG)

Gintschel, Jürgen (Grüne)

Kroll, Axel (SPD)

ab 19:20 Uhr

Reinbold, Klaus Martin (GL-FWG)

Siebert, Thorsten (GL-FWG)

Albert, Hans-Georg (SPD, Vertretung für Manns, Reiner)

Kramm, Reiner (SPD, Vertretung für Kroll Axel bis 19:20 Uhr)

Schneider, Susanne (Bürgermeisterin)

Hohlbein, Bernd (SPD, 1. Beigeordneter)

Hollstein, Manfred (Grüne, Gast)

Tasler, Steffen (Schriftführer)

Lange, Michael (Verwaltung, Gast)

Engelhardt-Krok, Tanja (Verwaltung, Gast)

19:00 Uhr bis 19:20 Uhr

Entschuldigt fehlten:

Manns, Reiner (SPD)

Beginn der Sitzung: 19:00 Uhr

Ende der Sitzung: 21:00 Uhr

Tagesordnung

1.

Mitteilungen des Vorsitzenden

2.

9. Änderung des FlächennutzungsplanesBeratung und Beschlussfassung über

a) die vorgebrachten Anregungen aus der gem. § 3 (2) BauGB durchgeführten Offenlegung sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB

b) die 9. Änderung des Flächennutzungsplanes

(VL-16/2024)

3.

Aufstellung Bebauungsplan Nr. 18 B „Gänsegarten III“, Ortsteil GuxhagenBeratung und Beschlussfassung über die vorgebrachten Anregungen aus der gem. § 3 (2) BauGB durchgeführten Offenlegung sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB. den Bebauungsplan Nr. 18 B „Gänsegarten III“ als Satzung gem. § 10 Abs. 1 BauGB

(VL-15/2024)

4.

Beratung und Beschlussfassung über den Erschließungsvertrag zur Erschließung des Baugebietes "Gänsegarten III" Bebauungsplan Nr. 18 B

(VL-17/2024)

5.

Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 3, OT Wollrode und 10. Änderung des Flächennutzungsplanes

(VL-89/2023 1. Ergänzung)

6.

Beratung und Beschlussfassung einer Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht gemäß § 25 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung auf Grundlage des Kommunalen Entwicklungskonzeptes in der Gemeinde Guxhagen

(VL-24/2024)

Ausschussvorsitzender Ralf Kauffeld eröffnet die Sitzung des Bau- und Umweltausschusses um 19:00 Uhr und stellt fest, dass die Einladung form- und fristgerecht erfolgt und der Ausschuss beschlussfähig ist.

TOP 1.: Mitteilungen des Vorsitzenden

Es liegen keine Mitteilungen vom Ausschussvorsitzenden vor.

Allerdings wird der TOP zum Anlass genommen, um über eine anstehende Investition bezüglich eines weiteren Zugangs zum Schwimmerbecken im Freibad zu berichten.

Die Bürgermeisterin erläutert, dass aufgrund eines Sicherheitsgutachtens die Schlecht-Wetter-Umkleiden nicht mehr genutzt werden können. Hintergrund ist der Schließung ist, dass es hier einen nicht einsehbaren Einstiegsbereich gibt, der nicht durch die Badeaufsicht kontrolliert werden kann und eine Sturzgefahr oder weitere Risiken in diesem Bereich nicht ausgeschlossen werden können. Da es sich hierbei um den einzigen Einstiegsbereich über eine Treppe handelt, sollte eine alternative Einstiegsmöglichkeiten eingerichtet werden, damit ein Einstieg v.a. auch für ältere Menschen möglichst einfach erfolgen kann. Die Vorstellung der drei möglichen Varianten ist bereits im Ältestenrat besprochen und in die Fraktionen kommuniziert worden. Im Ältestenrat hat man hat sich einvernehmlich auf eine Variante geeinigt.

Frau Engelhardt-Krok stellt die möglichen Varianten mit ihren Kosten vor. Umgesetzt werden soll folgende Lösung:

Die Treppe sollte vom Springerbecken aus gesehen mittig der beiden ersten Bahnen angeordnet werden (Bahnen zur Seite des Freibadeingangsbereichs sind gemeint). Die Treppe wird eine Breite von 0,80 m haben, da sich insbesondere ältere Menschen sehr gut an beiden Geländern beim Ein- und Ausstieg festhalten können. Die Treppe ist DIN-gerecht. Das Schwimmen auf den beiden Bahnen wird bedingt eingeschränkt. Die Kosten für diese Variante liegen zwischen 13.000 und 15.000 Euro inkl. Montage. Die Treppe lässt sich ein- und aushängen, z.B. bei Wettkämpfen oder größeren Veranstaltungen. Ein tägliches Ein- und Aushängen ist nicht möglich.

Die Bürgermeisterin führt ergänzend aus, dass mit allen dargelegten Varianten keine Standards für ein barrierefreies Freibad bzw. behindertengerecht Freibad geschaffen werden können. Dies wurde auch mit Schlechtwetterumkleide nicht erreicht. Die Einstiege würden lediglich den älteren Besuchern die Möglichkeit geben, einen sanfteren Ein- und Ausstieg ins Wasser ermöglichen, anstatt die Leitern zu nutzen.

Grundsätzlich gilt: Wem es aufgrund einer körperlichen Einschränkung nicht möglich ist, die Becken allein zu betreten und verlassen zu können und/oder aufgrund einer Behinderung einer Aufsicht oder individuellen Hilfeleistung bedürfen, ist die Benutzung der Becken nur zusammen mit einer verantwortlichen Begleitperson über 18 Jahre gestattet.

TOP 2.: 9. Änderung des FlächennutzungsplanesBeratung und Beschlussfassung übera) die vorgebrachten Anregungen aus der gem. § 3 (2) BauGB durchgeführten Offenlegung sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB.b) die 9. Änderung des Flächennutzungsplanes – VL-16/2024

Beschluss:

Behandlung der vorgebrachten Stellungnahmen aus den Verfahren gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB.

zu a) Die Gemeindevertretung nimmt die während der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) eingegangenen Stellungnahmen der Bürger sowie der beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zur Kenntnis und fasst zu den vorgebrachten Anregungen die in der dem Protokoll als Bestandteil beigefügten Auswertung der Stellungnahmen vorgeschlagenen Beschlüsse.

Anlage 1 (Auswertung der Stellungnahmen) ist Bestandteil dieses Beschlusses.

zu b) Änderungsbeschluss

Unter Berücksichtigung der Entscheidungen zu Teilpunkt a) beschließt die Gemeindevertretung die 9. Änderungsplanung zum Flächennutzungsplan mit der dazugehörigen Begründung (Anlage 2).

Die Verwaltung wird beauftragt, gemäß § 6 Abs. 1 BauGB die 9. Änderungsplanung zur Genehmigung dem Regierungspräsidium Kassel vorzulegen.

Abstimmungsergebnis

Zu a):

8 x Ja

0 x Nein

1 x Enthaltung

Zu b):

9 x Ja

0 x Nein

0 x Enthaltung

TOP 3.: Aufstellung Bebauungsplan Nr. 18 B „Gänsegarten III“, Ortsteil GuxhagenBeratung und Beschlussfassung über die vorgebrachten Anregungen aus der gem. § 3 (2) BauGB durchgeführten Offenlegung sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB.den Bebauungsplan Nr. 18 B „Gänsegarten III“ als Satzung gem. § 10 Abs. 1 BauGB

VL-15/2024

Beschluss:

zu a) Behandlung der vorgebrachten Stellungnahmen aus den Verfahren gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB.

Die Gemeindevertretung nimmt die während der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) eingegangenen Stellungnahmen der Bürger sowie der der beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zur Kenntnis und fasst zu den vorgebrachten Anregungen die in der dem Protokoll als Bestandteil beigefügten Auswertung der Stellungnahmen vorgeschlagenen Beschlüsse.

Anlage 3 (Auswertung der Stellungnahmen) ist Bestandteil dieses Beschlusses.

zu b) Satzungsbeschluss

Der Bebauungsplan Nr. 18 B „Gänsegarten III“ wird in der Fassung der Anlage 4 dieser Beschlussvorlage gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Der Satzungsbeschluss ist öffentlich bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis

Zu a):

6 x Ja

1 x Nein

2 x Enthaltung

Zu b):

9 x Ja

0 x Nein

0 x Enthaltung

TOP 4.: Beratung und Beschlussfassung über den Erschließungsvertrag zur Erschließung des Baugebietes "Gänsegarten III" Bebauungsplan Nr. 18 B - VL-17/2024

Beschluss:

Der Gemeindevorstand wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Gemeindevertretung wird empfohlen, folgenden Beschluss zu fassen.

Der im Entwurf vorgelegte Erschließungsvertrag zwischen der Gemeinde Guxhagen und der Fa. Gringel Bau+Plan GmbH, Schwalmstadt, zur Erschließung des Baugebietes „Gänsegarten III“, Bebauungsplan Nr. 18 B, wird beschlossen

Abstimmungsergebnis

9 x Ja

0 x Nein

0 x Enthaltung

TOP 5.: Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 3, OT Wollrode und 10. Änderung des Flächennutzungsplanes VL-89/2023 1. Ergänzung

Beschluss:

a.) Beratung und Beschlussfassung über die Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 3, OT Wollrode

Die Gemeindevertretung beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Teilaufhebung des Bebaaungsplanes Nr. 3, OT Wollrode.

Die Verwaltung wird mit der Durchführung des Verfahrens gem. § 3 (1) und 4 (1) BauGB beauftragt.

Die Öffentlichkeit und die Behörden sind entsprechend den Bestimmungen des § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB an der Planung zu beteiligen. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß BauGB öffentlich bekannt zu machen.

b.) Beratung und Beschlussfassung über die Änderung des Flächennutzungsplanes

Das Änderungsverfahren ist parallel mit dem Bauleitplanverfahren durchzuführen.

Die Verwaltung wird mit der Durchführung des Verfahrens gem. § 3 (1) und 4 (1) BauGB beauftragt.

Der Änderungesbeschluss ist gem. BauGB öffentlich bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis

Zu a):

6 x Ja

0 x Nein

3 x Enthaltung

Zu b):

6 x Ja

0 x Nein

3 x Enthaltung

TOP 6.: Beratung und Beschlussfassung einer Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht gemäß § 25 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB zur Sicherung einergeordneten städtebaulichen Entwicklung auf Grundlage des Kommunalen Entwicklungskonzeptes in der Gemeinde Guxhagen – VL-24/2024

Beschluss:

Die Gemeindevertretung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

Die im Entwurf beigefügte Satzung über die Ausübung eines besonderen Vorkaufsrechtes nach § 25 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Baugesetzbuch für das Dorfentwicklungsgebiet in Guxhagen, im Bereich des Dorfangers und Umgebung in der Kerngemeinde Guxhagen, wird beschlossen. Der Planungsbereich soll um den zu erfassenden Bereich bis zum Lilli-Jahn-Platz erweitert werden.

Abstimmungsergebnis

9 x Ja

0 x Nein

0 x Enthaltung

Guxhagen, 12.03.2024
Ralf Kauffeld, Ausschussvorsitzender
Steffen Tasler, Schriftführer