Aufgrund der §§ 94 ff der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der derzeit gültigen Fassung hat die Verbandsversammlung des Wasserversorgungsverbandes Brunslar-Guxhagen am 26.02.2024 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird
Im Ergebnishaushalt
| im ordentlichen Ergebnis |
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| mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf | 64.750,00 € |
| mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 64.750,00 € |
| im außerordentlichen Ergebnis |
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| mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf | 0,00 € |
| mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 0,00 € |
| mit einem Überschuss/Fehlbetrag von | 0,00 € |
| im Finanzhaushalt | |
| mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 13.973,00 € |
| und dem Gesamtbetrag der |
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| Einzahlungen aus Investitionstätigkeit | 0,00 € |
| Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | 0,00 € |
| Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit | 0,00 € |
| Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit | 0,00 € |
| Finanzmittelüberschuss des Haushaltsjahres von | 13.973,00 € |
| festgesetzt. | |
Kredite werden nicht veranschlagt
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
Liquiditätskredite werden nicht beansprucht.
Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.