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Vom Kuckuck und Esel (Guxhagen-Körle)
Ausgabe 13/2026
Aktuelles aus Körle
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Besuche zu Geburtstagen und Hochzeitsjubiläen

Das Foto entstand im Oktober 2024 beim Besuch von Körles Bürgermeister Mario Gerhold bei Lisa Weingarten in Empfershausen. Sie feierte ihren 100. Geburtstag.

Ein Geburtstag ist etwas ganz besonderes. Insbesondere dann, wenn man bereits seinen 80, 90 oder gar 100. Geburtstag feiern kann. Bürgermeister Mario Gerhold nimmt dies gern zum Anlass, um die Geburtstagskinder zu Hause zu besuchen. Auch Hochzeitsjubilaren – egal ob die Goldene oder bereits die Eiserne Hochzeit ansteht – gratuliert der Bürgermeister gern vor Ort. Im vergangenen Jahr war Mario Gerhold bei rund 50 Geburtstagskindern und Hochzeitsjubilaren zu Gast. Ist der Bürgermeister verhindert, übernimmt der Erste Beigeordnete gern diese Aufgabe.

Auf Überraschungsbesuche verzichtet der Bürgermeister aber ganz bewusst. Zwar wünschen die meisten der Geburtstagskinder und Hochzeitsjubilare einen Besuch, trotzdem kommt es auch immer wieder vor, dass wegen Krankheit, Urlaub oder aus anderen Gründen kein Besuch möglich ist oder gewünscht wird.

Deshalb meldet sich ein paar Tage vor dem runden Geburtstag oder dem Hochzeitsjubiläum eine Mitarbeiterin aus der Gemeindeverwaltung telefonisch und fragt, ob der Bürgermeister zum Gratulieren vorbeikommen darf.

Die Besuche zu Geburtstagen und Hochzeitsjubiläen gehören zu Mario Gerholds Lieblingsterminen. „Dort trifft man auch auf Verwandte und Freunde. Das ist immer wie eine persönliche Bürgersprechstunde. Ich habe noch nicht ins Brötchen gebissen, da geht es schon um die Grundsteuer oder die Müllabholung. Vieles kann man dann in kleinem Kreis persönlich besprechen. Das macht mir Spaß.“

Der Bürgermeister kommt – wenn gewünscht – zu folgenden Anlässen: 80. und 85. Geburtstag. Ab 90 Jahre jedes Jahr. Zu den Hochzeitsjubiläen: Goldene Hochzeit (50 Jahre), Diamantene Hochzeit (60 Jahre), Eiserne Hochzeit (65 Jahre) und Gnadenhochzeit (70 Jahre). Die Abfrage, ob Besuch gewünscht wird, erfolgt unabhängig davon, ob eine Sperre zur Veröffentlichung in der Bürgerzeitung eingerichtet ist.