Schilder weisen seit dieser Woche an fünf Stellen auf die Brut- und Setzzeit hin: von links Christina Clobes (NABU Körle), Bürgermeister Mario Gerhold, Vogelschutzbeauftragter Heinrich Kirschner.
Liebe Tierfreundinnen und Tierfreunde!
Sich um ein Haustier kümmern zu wollen, ist eine verantwortungsvolle Entscheidung und sollte vorher gut überlegt sein. Ist man bereit, Zeit, Mühe, Zuwendung und das nötige Geld zu investieren, kann der tierische Mitbewohner das eigene Leben positiv beeinflussen. Dies gilt besonders für Hunde. Sie sind treue Begleiter, die durch enge Bindung, bedingungslose Liebe und emotionale Unterstützung den Alltag bereichern und oft als Teil der Familie gelten. In unserer Gemeinde sind laut Steueramt 265 Hunde gemeldet, so dass sich statistisch in jedem fünften Haus ein Vierbeiner seines Lebens erfreut.
Bei so viel Hundeglück bleiben natürlich Konflikte nicht aus, denn auch hier gilt die alte Weisheit „Des einen Freud – des anderen Leid“. Es gibt hier viele Hundehalter, die sich vorbildlich verhalten. Dafür möchten wir uns an dieser Stelle ausdrücklich bedanken, denn es trägt zu einem guten Zusammenleben in unseren vier Dörfern bei.
Mit der Beachtung der folgenden Verhaltensregeln können alle Hundehalter dazu beitragen, dass sich Hund und Mensch in Körle gleichermaßen wohlfühlen und unsere Wildtiere – besonders in der nun beginnenden Brut- und Setzzeit – keinen Schaden nehmen.
Beherzigen Sie als Tierfreund bitte die oben genannten Punkte, damit wir in Körle bald sagen können: Hier sind Mensch und Hund zu einhundert Prozent zufrieden.
Die Gemeinde Körle verbindet übrigens eine sehr gute Zusammenarbeit mit dem Tierheim Beuern, die z.B. durch die Aufnahme von Fundtieren zum Ausdruck kommt. Die wichtige Arbeit des Trägervereins „Ein Heim für Tiere e.V.“ wird von uns jährlich mit einem festgelegten Betrag unterstützt. In mehreren Fällen konnten Hundehalter aus Körle ihr entlaufenes Tier wohlbehalten aus der Einrichtung in Felsberg abholen. Hilfreich ist hierbei natürlich, wenn der Hund mit einem Chip gekennzeichnet und z.B. bei Tasso oder Findefix registriert ist. Für Tiere mit Chip hält die Gemeinde Körle ein Auslesegerät vor, so dass über die vorgenannten Portale eine Zuordnung zum Halter möglich ist. Das gilt übrigens auch für Katzen, die mit nach der Katzenschutzverordnung kastriert und gekennzeichnet sein müssen, wenn sie freilaufend sind. Das Auslesegerät kann im Rathaus kostenlos ausgeliehen werden.
Hier arbeitet die Gemeinde Körle mit dem Tierheim zusammen, denn leider lässt sich nur ein geringer Teil der Fundkatzen dem Besitzer zuordnen. Die Folgen sind für alle Beteiligten problematisch. Ein gesundes Tier mit Besitzer muss im Tierheim untergebracht und versorgt werden, obwohl es eigentlich ein Zuhause hat. Das belastet nicht nur das Tier selbst, sondern verursacht auch vermeidbare Kosten für das Tierheim und blockiert Plätze, die dringend für tatsächliche Tierschutzfälle benötigt werden.
Die Aktion zur Kennzeichnung von Katzen trägt den Namen „CatBack – Damit kein Stubentiger verloren geht“. Weitere Infos dazu folgen.
Unseren Hundehaltern in der Gemeinde Körle sagen wir Danke für die Beachtung dieser Verhaltensregeln.