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Vom Kuckuck und Esel (Guxhagen-Körle)
Ausgabe 14/2024
Amtliche Bekanntmachungen Guxhagen
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Amtliche Bekanntmachungen Guxhagen

1. Haushaltssatzung

Aufgrund der §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142) zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 16.02.2023 (GVBl. I S. 990, 93) hat die Gemeindevertretung Guxhagen am 30.01.2024 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird

im Ergebnishaushalt

im ordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf  —  23.334.721,00 €

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf  — 20.910.674,00 €

mit einem Saldo von  —  2.424.047,00 €

im außerordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf  —  0,00 €

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf  —  0,00 €

mit einem Saldo von  — 0,00 €

mit einem Überschuss von  — 2.424.047,00 €

im Finanzhaushalt

mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen

aus laufender Verwaltungstätigkeit auf  — 457.567,00 €

und dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf  — 1.227.450,00 €

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf —  6.869.800,00 €

mit einem Saldo von  —  - 5.642.350,00 €

Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf  —  4.000.000,00 €

Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf  — 119.900,00 €

mit einem Saldo von  — 3.880.100,00 €

mit einem Zahlungsmittelbedarf von  — - 1.304.683,00 €

festgesetzt.

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2024 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 4.000.000,00 EUR festgesetzt.

§ 3

Der Gesamtbetrag von Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2024 zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 2.550.000,00 EUR festgesetzt.

§ 4

Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite die im Haushaltsjahr 2024 zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 1.000.000 EUR festgesetzt.

§ 5

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2024 wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf  —  335 v.H.

b) für Grundstücke (Grundsteuer B) auf  —  365 v.H.

2. Gewerbesteuer auf  —  360 v.H.

§ 6

Es gilt der von der Gemeindevertretung als Teil des Haushaltsplans am 00.01.2024 beschlossene Stellenplan.

§ 7

Für gegenseitig deckungsfähig werden nach § 20 Abs. 2 GemHVO-Doppik die Personalaufwendungen (Sachkonto 6200 bis Sachkonto 6590) aller Teilhaushalte erklärt.

Guxhagen, den 31.01.2024
Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Guxhagen

gez.

Schneider

Bürgermeisterin

2. Bekanntmachung der Haushaltssatzung

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die nach § 97 a HGO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen sind erteilt. Sie hat folgenden Wortlaut:

D e r L a n d r a t 34576 Homberg (Efze), 18.03.2024

des Schwalm-Eder-Kreises

30.2.6 – 33 d 02

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G e n e h m i g u n g

zur Haushaltssatzung der Gemeinde Guxhagen

für das Haushaltsjahr 2024

Hiermit erteile ich gemäß § 97 a der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16.02.2023 (GVBl. I S. 90, 93), die Genehmigung

1. zur Aufnahme der in § 2 der Haushaltssatzung der Gemeinde Guxhagen für das Haushaltsjahr 2024 festgesetzten Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in Höhe von

4.000.000,00 €

- in Worten: vier Millionen Euro –

gemäß § 103 Abs. 2 HGO,

2. zur Aufnahme des in § 4 der vorgenannten Haushaltssatzung festgesetzten Höchstbetrages der Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Höhe von

2.550.000,00 €

- in Worten: zwei Millionen fünfhundertfünfzigtausend Euro-

Gemäß § 102 Abs. 4 HGO

3. zur Aufnahme des in § 4 der vorgenannten Haushaltssatzung festgesetzten Höchstbetrages der Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Höhe von

1.000.000,00 €

- in Worten: eine Million Euro

gemäß § 105 Abs. 2 HGO

gez. (Dienstsiegel)

Becker, Landrat

Der Haushalsplan liegt zur Einsichtnahme vom 04.04.2024 bis 12.04.2024 im Rathaus Guxhagen, zum Ehrenhain 2, Zimmer 104, zu folgenden Uhrzeiten öffentlich aus:

Montag – Freitag: 08.00 – 12.00 Uhr

Montag: 13.30 – 15.30

Donnerstag: 14.00 – 17.30 Uhr

Guxhagen, 03.04.2024

gez.

Schneider

Bürgermeisterin